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    Geständnis abgelegt: „Ninja Warrior“-Star unter Mordanklage

    "Ninja Warrior Austria"
    Puls 4 / Mathias Kniepeiss

    Er galt als Vorzeige-Polizist in Österreich und begeisterte die Zuschauer in der österreichischen Version von „Ninja Warrior“. Doch nun sitzt Ma­nuel M. unter Mordver­dacht im Gefängnis.

    Manuel M. (30), Beamter der österreichischen Spezialeinheit Cobra und früherer Kandidat bei „Ninja Warrior Austria“, sitzt in Untersuchungshaft. Wegen Mordverdachts an der 34-jährigen Johanna G. ermittelt die Staatsanwaltschaft.

    Bei „Ninja Warrior Austria“ stellte sich Ma­nuel M. im Jahr 2017 wie folgt vor: „Ich lebe für Kampfsport, durch Feuer bin ich auch schon gesprun­gen, davor habe ich keine Angst mehr.“ Er sprach offen über seine Vorliebe für extreme Herausforderungen – diese Leidenschaft teilte er mit Kickboxerin Johanna G., welche er später kennenlernte.

    Manuel und Johanna lernten sich in einer Dating-App kennen

    Nach der Trennung von ihrem damaligen Partner war Johanna G. im Herbst nach Tillmitsch südlich von Graz gezogen. Dort meldete sie sich auf einer Datingplattform an und lernte M. kennen. Als Johanna G. nicht mehr erreichbar war, meldete ihre Mutter sie als vermisst. Das Landeskriminalamt Steiermark wertete daraufhin die Chats aus. Demnach soll es eine Verabredung am 9. Januar zwischen Johanna G. und Manuel M. gegeben haben.

    Manuel M. räumte später ein, Johanna an dem Tag getroffen zu haben und gestand, dass sie bei sogenannten „Würgesex-Spielen“ ums Leben gekommen sei – ein Widerspruch nach Ansicht der Ermittler. Johanna G. soll schwanger gewesen sein. Laut der „Kronenzeitung“ wurden auf seinem Grundstück eine gestohlene Dienstwaffe und eine Übungspistole gefunden. Die Ermittler prüfen, ob eine unabsichtliche Tötung durch Erwürgen oder ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorliegt.

    Der Fall weist Parallelen zu einem anderen Gewaltverbrechen auf: Ende November war die Influencerin Stefanie getötet worden. Auch sie galt als vermisst – ihr Ex-Freund gestand später die Tat. In beiden Fällen wurden die Leichen vergraben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Manuel die Unschuldsvermutung. Bis dahin bleibt der Polizist in Untersuchungshaft.

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