Leben

Hund bei Hitze im Auto gelassen: Darf man die Scheibe einschlagen, um ihn zu retten?

Hund im Auto
iStock / Kyryl Gorlov

Mit Hund unterwegs zu sein, hat viele Vorteile: Der Vierbeiner kann fast überallhin mitkommen – ob an den See oder zur Gassi-Runde in den Park. Gefährlich wird es jedoch, wenn Menschen ihren Hund im Sommer im Auto zurücklassen. Für das Tier kann das schnell lebensbedrohlich werden. Doch darf man eigentlich die Scheibe einschlagen, um einen Hund zu retten?

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Trotz zahlreicher Warnungen passiert es immer wieder: Hundehalterinnen und Hundehalter lassen ihre Tiere im Sommer im Auto zurück – obwohl bekannt ist, wie schnell sich Fahrzeuge bei hohen Temperaturen aufheizen. Laut einer Untersuchung kann sich der Innenraum eines Autos bei einer Außentemperatur von 30 Grad innerhalb von nur 30 Minuten auf 46 Grad erhitzen, wie t-online berichtet. Nach einer Stunde werden sogar Temperaturen von bis zu 56 Grad erreicht. Für Hunde kann das tödlich enden.

Hunde sind besonders hitzeempfindlich

Hunde vertragen hohe Temperaturen deutlich schlechter als Menschen. Der Grund: Sie können ihre Körpertemperatur nur eingeschränkt regulieren. „Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand“, erklärt Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei der Tierschutzorganisation Peta.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurücklässt, macht sich laut Tierschutzgesetz strafbar. Denn es ist verboten, einem Wirbeltier vorsätzlich oder fahrlässig Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Viele Menschen fragen sich deshalb: Darf man die Scheibe eines Autos einschlagen, um einen Hund vor dem Hitzetod zu retten?

Scheibe einschlagen: strafbar – aber nicht immer

Die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig. Einerseits schützt das Tierschutzgesetz Tiere vor Leid und Gefahren. Andererseits stellt das Einschlagen einer Autoscheibe zunächst eine Sachbeschädigung dar und ist damit grundsätzlich strafbar.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Tierretter können sich unter anderem auf § 228 des Strafgesetzbuches berufen. Dort heißt es: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich.“

Hinzu kommt § 34 StGB. Dort steht: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Konkret bedeutet das: Befindet sich ein Hund in akuter Gefahr, darf die Scheibe eingeschlagen werden. Der Schutz des Tieres wiegt in diesem Fall schwerer als die Sachbeschädigung. Experten raten jedoch dazu, möglichst eine Seitenscheibe einzuschlagen – nicht die Frontscheibe.

Von außen lässt sich allerdings nicht immer eindeutig erkennen, ob sich das Tier bereits in Lebensgefahr befindet. Hecheln, Erbrechen oder Taumeln können Hinweise darauf sein, dass die Situation kritisch ist. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt deshalb: „Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zulassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann.“

Das sollten Retter nach der Befreiung tun

Wurde ein Hund aus einem überhitzten Auto gerettet, sollte das Tier sofort an einen kühlen Ort gebracht und vorsichtig mit Wasser versorgt werden. Außerdem empfiehlt es sich, die Tierrettung oder einen Tierarzt zu informieren. So kann das Tier medizinisch versorgt und möglicherweise auch der Halter oder die Halterin ausfindig gemacht werden.

Wer einen Hund bei großer Hitze im Auto zurücklässt, muss übrigens mit empfindlichen Strafen rechnen. Möglich sind Geldbußen von bis zu 25.000 Euro. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Grundsätzlich gilt: Hunde sollten nur bei kühleren Temperaturen und niemals über längere Zeit im Auto gelassen werden. Selbst dann sollte das Fahrzeug im Schatten stehen und ein Fenster leicht geöffnet bleiben.

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