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„Hartz und herzlich“-Jan: „Ich darf per Gerichtsbeschluss nicht arbeiten gehen“

Petra und Jan bei "Hartz und herzlich"
RTLZWEI

Bei Petra und Jan aus „Hartz und herzlich“ läuft nichts nach Plan! Die Schock-Nachricht: Die 28-Jährige muss in den Knast. Damit die Tochter des Paares nicht weggenommen wird, muss Jan seinen Job kündigen. 

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Die vierjährige Tochter aus einer früheren Beziehung von Petra musste wegen Kindeswohlgefährdung weggenommen werden. Und auch die kleine Jolin wurde nach der Geburt in Obhut genommen. Nun muss die Mutter auch noch ins Gefängnis, nachdem sie von ihrem eigenen Opa angezeigt wurde.

Jan kann seinem Job nicht mehr nachgehen – weil Petra in den Knast muss

Einzige Chance, die Tochter wiederzubekommen: Jan müsste die tägliche Betreuung übernehmen und das alleinige Sorgerecht beantragen. Zudem musste er seinen Job als Busfahrer kündigen – seitdem lebt die Familie von Bürgergeld. Obwohl er einen Job hatte, konnte er kein Arbeitslosengeld I beantragen. „Da ich per Gerichtsbeschluss nicht arbeiten gehen darf, bis Jolin in den Kindergarten geht, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kriege aus dem Grund Hartz IV (Die Folgen wurden vor der Einführung von Bürgergeld aufgezeichnet, Anm. d. Redaktion)„, sagt Jan in den neuen Folgen von „Hartz und herzlich“.

Jan gibt aber auch zu: „Ich bin gewohnt, arbeiten zu gehen, habe immer für mein Geld gearbeitet. Vom Staat zu leben fällt mir schwer.“ Eine andere Wahl bleibt dem Protagonisten aus der RTLZWEI-Sozialdoku jedoch nicht: „Wenn man vom Staat vorgeschrieben kriegt, dass man vom Staat leben soll, was soll man da machen?“

Seine Partnerin Petra wurde früher bereits wegen Diebstahls und Notrufmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – nun muss sie eine Haftstrafe antreten. Zwar hatte Petra versucht, bei der Staatsanwaltschaft anzurufen – jedoch lenkt diese nicht ein. Denn die Gefängnisstrafe ist sofort fällig. Da sie „sehr reichlich von Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und 1. Gnadengesuch Gebrauch gemacht hat und schon in die Vergünstigung von Strafaufschub gelangt“ sei, wurde das Gnadengesuch abgelehnt.

Die 28-Jährige ist enttäuscht: „Wenn ich dran denke, dass ich unschuldig von meinem Kind getrennt werde, obwohl ich gar nichts getan habe …“ Besonders bitter: Die Hauptschülerin wurde von ihrem Großvater angezeigt, da sie Spielzeug auf seinen Namen bestellt hat, aber dieses nicht bezahlt hat. Die Vorwürfe bestreitet sie – jedoch sieht das die Staatsanwaltschaft und ihr Opa anders.

Die neuen Folgen von „Hartz und herzlich“ aus Trier zeigt RTLZWEI dienstags um 20.15 Uhr.

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