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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Streit mit dem Jobcenter kann es immer wieder mal geben – auch in Bezug auf ältere Forderungen. Ein ehemaliger Hartz IV-Empfänger aus Berlin bekam das zu spüren: Nach stolzen 16 Jahren flatterte bei ihm ein unschöner Brief ins Haus.
Oft meldet sich zunächst die BA Recklinghausen als der Inkassoservice der Jobcenter und fordert die Altschulden ein. Meist erinnern sich Hartz IV-Empfänger (Heute Bürgergeld) gar nicht mehr an die Bescheide. So geht es auch Paul* aus dem Berliner Stadtteil Pankow: Das Jobcenter fordert von ihm nach unglaublichen 16 Jahren plötzlich 380 Euro.
Jobcenter will Geld nach einer im Jahr 2008 geleisteten Zahlung
Konkret geht es darum: Paul* bezog vor vielen Jahren Hartz IV und bekam zusätzlich die Miete bezahlt – auch die Kaution für einen Umzug wurde übernommen. Dieses wurde auf ein sogenanntes Mietkautionskonto überwiesen – das bedeutet: Paul hatte nicht mal Zugriff auf das Konto, sondern lediglich der Vermieter. Die Kaution betrug 777 Euro – diese wurde laut dem ehemaligen Hartz-IV-Empfänger jedoch schon längst überwiesen.
„Das ist ein Skandal“
Nach stolzen 16 Jahren fordert aber plötzlich der Inkassoservice der Bundesagentur im Auftrag des Jobcenters Pankow nun davon 375,95 Euro sowie 5 Euro Mahngebühr – insgesamt also 380,95 Euro. „Ich habe den Brief zunächst für einen Scherz gehalten“, meint Paul* zu KUKKSI. „Plötzlich hat man einen Bescheid vom Jobcenter in Briefkasten – wo es um eine Zahlung geht, die 16 Jahre zurückliegt. Das ist ein Skandal“, erzählt uns der ehemalige Hartz IV-Empfänger.
„Das Jobcenter scheint bewusst erst viele Jahre später solche Briefe zu senden“
„Das Jobcenter scheint bewusst erst viele Jahre später solche Briefe zu senden“, so Paul. Und geht dann auch näher auf die Gründe ein: „Wer hat nach einem solchen langen Zeitraum denn noch die Bescheide oder gar Kontoauszüge vorliegen?“, fragt er und glaubt, dass das eine Strategie der Behörde ist – eben, weil man kaum noch Unterlagen aus einem solch utopischen Zeitraum vorliegen habe. Das versteht Paul absolut nicht: „Es geht um eine Jobcenter-Zahlung aus dem Jahr 2008. Unabhängig davon, dass die Forderung meines Wissens beglichen wurde – aber wieso hat man sich nicht zumindest nach der angeblichen Fälligkeit im Jahr 2012 gemeldet? Wir haben das Jahr 2024.“
Behörde reagiert auf unbequeme Fragen in Mails mit Pfändungsdrohung
Paul hat natürlich auch versucht, die Behörde per Mail zu kontaktieren – keine Antwort. Stattdessen kam ein weiterer Brief, wo sogar eine Pfändung angedroht wurde. Auf die Frage, was die Forderung nach einem solchen Zeitraum soll, wollte man nicht eingehen – stattdessen wurde man von den Sachbearbeitern mit Ignoranz abgestraft.
Wie sieht es mit der Verjährungsfrist aus?
Und auch das Wort Verjährungsfrist scheint man in der Behörde nicht so gern zu hören – auch darauf ist man keinesfalls eingegangen. Denn normalerweise liegt die Verjährungsfrist bei vier Jahren – grundsätzlich sind dann Forderungen seitens des Jobcenters nicht mehr vollstreckbar. Nur in Ausnahmefällen kann die Verjährungsfrist bei 30 Jahren liegen – und zwar dann, wenn ein sogenannter Durchsetzungsverwaltungsakt erlassen wurde. „Davon weiß ich nichts, dass mir sowas zugestellt wurde – aber wer soll sowas auch wissen nach so vielen Jahren“, so Paul. Nicht nur bei üblichen Bezügen des Jobcenters gelten Grenzen, sondern auch bei Darlehen – was in dem Fall die Mietkaution wäre: Das Sozialgericht Detmold hat beispielsweise laut der Seite gegen-hartz.de entschieden, dass ein Darlehen an einen Bürgergeld-Bezieher nach 3 Jahren verjähren kann.
Jobcenter speichert Daten nur 10 Jahre – eigentlich
„Ich habe zudem Bedenken, dass meine Daten noch immer in der Behörde weiter gespeichert sind“, so Paul. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit heißt es dazu: „Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles.“ Nach der Zahlung im Jahr 2008 wären es im Jahr 2018 zehn Jahre gewesen, wenn man nach der im Brief genannten Fälligkeit im Jahr 2012 geht, dann 2022.
„Für erwerbsfähige Zuwanderer haut die Behörde Millionen Euro raus“
„Ein solcher Brief ist ein Arschtritt. Millionen in Deutschland beziehen Bürgergeld – für erwerbsfähige Zuwanderer haut die Behörde Millionen Euro raus. Deutsche sowie Ausländer, die einem Job nachgehen und kurzzeitig auf die Behörde angewiesen sind, bekommen dann einen solchen Brief – das ist eine Frechheit dergleichen“, lautet das Fazit von Paul.
HINWEIS DER REDAKTION | *Name geändert / Wir haben das Jobcenter Pankow nach einer Stellungnahme angefragt – noch hat die Behörde nicht geantwortet. Wir haben dem Jobcenter jedoch eine Frist zur Beantwortung unseres Fragenkataloges bis zum 24. Juli 2024 eingeräumt.