Erdbeeren oder Trauben im Supermarkt vor dem Bezahlen probieren – schließlich muss man sich ja von der Qualität überzeugen. Ist das jedoch erlaubt oder könnte es Schwierigkeiten geben?
Die Katze im Sack kaufen – für einige Kundinnen und Kunden kommt das nicht infrage. Denn schließlich will man die Qualität der Ware überprüfen. Und da kann es schon mal vorkommen, dass man eine kleine Erdbeere vor dem Bezahlen im Supermarkt probieren will.
Erdbeeren darf man vor dem Bezahlen nicht probieren
„Erdbeeren, Kirschen oder Trauben dürfen ebenso wenig vor dem Kauf probiert werden, wie anderes Obst, Gemüse oder andere Lebensmittel. Ob die Ware dabei verpackt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Streng genommen handelt es sich sogar um Diebstahl“, sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern laut dem Bayerischen Rundfunk. Eigentlich ist das auch selbstverständlich: Nach dem Verzehr ist die Ware ja verschwunden und kann nicht mehr verkauft werden.
Selbst, wenn es sich nur um eine kleine Erdbeere handelt – rechtlich gesehen wird das als Diebstahl angesehen. Es ist also nicht erlaubt, die Ware vor dem Verzehr im Supermarkt zu probieren. Wer aber dennoch heimlich nascht, riskiert ein Hausverbot oder sogar eine Anzeige. Demnach sollte man lieber erst zur Kasse und dann die Erdbeeren probieren.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn zum Probieren ausdrücklich eingeladen ist. Und manchmal hilft auch nachfragen und kann schließlich eine Erdbeere probieren – so erspart man sich unnötigen Ärger. „Fragen Sie vorher, ob Sie eine Erdbeere probieren dürfen, weil Sie deren Reifegrad testen möchten. Ein kulanter Marktleiter, der Sie vielleicht auch vom Sehen kennt, wird Ihnen den Wunsch vielleicht nicht abschlagen“, erklärt die Expertin.
Darf man das Obst berühren, bevor man es kauft?
Die Frage lässt sich weder mit einem Ja noch einem Nein beantworten. Berühren darf man die Waren, welche man abwaschen kann – dazu zählt durchaus Obst. Was jedoch nicht gestattet ist, sind Backwaren vor dem Kauf zu berühren. „Sie dürfen Lebensmittel im Supermarkt berühren, soweit diese abwaschbar sind (beispielsweise Äpfel oder Paprika). Bei Backwaren ist das aber beispielsweise aus hygienischen Gründen nicht möglich“, schreibt die Verbraucherzentrale.
Alternativen zum Probieren
Naschen ist nicht erlaubt – zumindest, wenn man es heimlich macht. Man kann jedoch anderweitig die Qualität der Ware überprüfen – ohne, dass man diese kosten muss.
- Fühlen: Die Konsistenz kann viel über Reife und Frische aussagen. Weiches oder matschiges Obst ist ein Indiz dafür, dass die Ware nicht frisch ist.
- Geruch: Viele Früchte, darunter Melonen oder Erdbeeren, verströmen im reifen Zustand einen starken sowie süßlichen Duft.
- Sehen: Das Aussehen der Ware ist sehr entscheidend. Denn frisches Obst oder Gemüse hat meist eine feste Schale und eine leuchtende Farbe.