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    Politik

    Nicht nur AfD: Auch diese Parteien werden vom Verfassungsschutz beobachtet

    AfD
    KUKKSI

    Der Verfassungsschutz hat die AfD laut Oberverwaltungsgericht Münster als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Behörde hat jedoch auch andere Parteien im Blick.

    Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ – und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Doch nicht nur die AfD steht unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes – auch andere Parteien sind betroffen.

    Neben der AfD: Auch diese Parteien werden vom Verfassungsschutz beobachtet

    Der III. Weg

    Der III. Weg ist eine rechtsextreme und neonazistische Kleinpartei. Unter der Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre wurde die Partei im Jahr 2013 gegründet. Vor allem in Süd- und Ostdeutschland ist die Partei tätig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen deutlichen Einfluss von Neonazis und Gewaltbereitschaft in der Partei festgestellt.

    DKP – Deutsche Kommunistische Partei

    Seit ihrer Gründung 1968 wird die DKP vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Sie wird als linksextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft. Der Grund? Da sich die DKP als „revolutionäre Partei der Arbeiterklasse“ zum Marxismus-Leninismus bekenne, wird sie beobachtet. Zudem strebt die Partei auch eine revolutionäre Umgestaltung der Bevölkerung an. Seit der Wiedervereinigung hat die DKP kaum eine Bedeutung mehr und erreicht bei Wahlen oft nicht mal 0,1 Prozent.

    MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

    Bei der Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) handelt es sich um eine kommunistische Kleinpartei. Sie ging aus dem von 1972 bis 1982 bestehenden kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands (KABD) hervor. Da ihre Zielsetzungen als verfassungsfeindlich eingestuft werden, wird die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet.

    Die Heimat (früher NPD)

    Die Heimat wurde im Jahr 1964 gegründet und ist eine rechtsextreme und in Teilen neonazistische Kleinpartei. Bis zum Jahr 2023 trug sie den Namen Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Bei der Bundestagswahl 1969 verfehlte sie mit 4,3 Prozent der Stimmen relativ knapp den Einzug in den Bundestag. Ab den frühen 70er Jahren verlor die Partei an Bedeutung. Die Heimat wurde als verfassungsfeindlich eingestuft. Gegen die NPD wurden zwei Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 21 des Grundgesetzes durchgeführt. Davor wurde die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

    Die Linke

    Die Partei Die Linke stand seit ihrer Gründung im Jahr 2007 unter Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Im März 2014 gab das Bundesministerium des Innern bekannt, dass Bundestagsabgeordnete der Partei künftig nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

    Was ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes?

    Es handelt sich dabei um den deutschen Inlandsgeheimdienst. Man nennt ihn auch das „Frühwarnsystem der Demokratie“. Es gibt in Deutschland das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist „die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen“.

    Quellen: Tagesschau, Wikipedia

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