Welche Lebensmittel dürfen im Flugzeug mit ins Handgepäck? Bei dieser Frage gibt es immer wieder Unsicherheiten. Einige Nahrungsmittel sind tatsächlich verboten. KUKKSI gibt einen Überblick.
Jedes Mal vor einem Urlaub macht man sich darüber Gedanken, was ins Handgepäck soll und was nicht. Bekannt ist, dass Flüssigkeiten wie Duschgel oder Shampoo in 100-Milliliter-Behältern abgefüllt werden müssen. Aber wie sieht es beispielsweise mit Lebensmitteln aus, welche eine cremige oder flüssige Konsistenz haben?
Feste Nahrungsmittel dürfen ins Handgepäck
Nahrungsmittel dürfen grundsätzlich mit ins Flugzeug genommen werden. Bei den meisten Lebensmitteln gibt es kein Problem, diese im Handgepäck zu transportieren. Dazu zählen unter anderem feste Nahrungsmittel wie Brötchen und Müsliriegel, Snacks wie Nüsse, Chips und Schokolade. Obst und Gemüse geht theoretisch auch – jedoch kommt es auch auf das jeweilige Land an. Ein Nudelsalat wäre ebenfalls erlaubt – jedoch nur, wenn dieser kein cremiges Dressing hat. Auch Nahrung für Kleinkinder unter drei Jahren zählt dazu.
Diese Lebensmittel sind im Flugzeug verboten
- Suppen oder Eintöpfe
- Dips wie Hummus, Guacamole oder Frischkäse
- Joghurts und Quark
- Soßen und Salatdressings (auch in Tütchen)
- Öl und Sirup
- Honig, Marmelade oder Aufstriche
- Flüssige Süßigkeiten wie Smoothies oder gefüllte Pralinen mit Alkohol oder Gelee
Wer Nahrungsmittel aus Nicht-EU-Ländern mitnehmen will, sollte aufpassen. Denn um die Ausbreitung übertragbarer Tierseuchen zu vermeiden, sind beinahe alle tierischen Produkte untersagt – dazu zählen Eier, Fleisch oder Milch. Generell verboten – sowohl im Hand-, als auch im Aufgabegepäck – sind Kartoffeln. Denn diese könnten keimen. Zudem ist das Risiko der bakteriellen Ringfäule zu groß.
Wie sieht es mit dem Aufstrich auf einem belegten Brötchen aus?
Einzige Ausnahme: Wenn flüssige Lebensmittel in einen Behälter mit maximal 100 Millilitern abgefüllt werden, wären diese wiederum erlaubt. Aber wer will schon eine Suppe aus einem solchen Behälter verzehren? Eine weitere Ausnahme gilt laut dem Portal reisereporter bei dem Aufstrich in einem belegten Brötchen – dieses darf im Handgepäck mitgeführt werden.
Ist Pulver im Handgepäck erlaubt?
Pulver ist im Handgepäck grundsätzlich erlaubt – solange es sich dabei um keine chemische und toxische Pulver wie Sprengstoff handelt, was sich natürlich von selbst erklärt. Gestattet sind unter anderem Kaffeepulver, Gewürze oder Instant-Lebensmittel in Pulverform. Um Verdachtskontrollen zu vermeiden, empfiehlt es sich, jegliches Pulver vorab beim Zoll anzumelden. Die Zollbestimmungen im jeweiligen Einreiseland entscheiden, welche Lebensmittel und in welcher Menge mitgeführt werden dürfen.
Unterschied bei Weichkäse und Hartkäse beachten
Bei einem Urlaub in der Normandie könnte man einen leckeren Camembert mit nach Hause nehmen. Grundsätzlich ist das erlaubt – jedoch sollte dieser ins Aufgabegepäck. Denn dieser gilt als Weichkäse und zählt somit zu den Flüssigkeiten – ins Handgepäck sollte dieser deshalb nicht mitgenommen werden. Anders sieht es bei Hartkäse wie Parmesan, Grana Padano oder Emmentaler aus – dieser darf ohne Probleme mit an Bord genommen werden.


















































