Ein Blick ins Dating-Postfach – und plötzlich ist er da: ein Penis. Ungefragt, ungewollt und manchmal sogar völlig ohne vorherige Nachricht. Sogenannte Dick-Pics sind in Dating-Apps und sozialen Netzwerken längst keine Seltenheit. Was einige Absender offenbar nicht wissen: Wer anderen ungefragt pornografische Bilder schickt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Dating-Apps, Instagram und Messenger machen es so einfach wie nie, neue Menschen kennenzulernen und miteinander zu flirten. Natürlich werden dabei auch intime Fotos ausgetauscht. Solange beide Seiten damit einverstanden sind, ist das grundsätzlich ihre Sache. Problematisch wird es jedoch, wenn Nacktbilder ungefragt im Postfach landen.
Besonders häufig geht es dabei um sogenannte Dick-Pics – also Fotos des männlichen Geschlechtsteils. Für die Empfängerinnen und Empfänger können solche unerwünschten Aufnahmen nicht nur unangenehm und übergriffig sein. Für den Absender kann die Aktion auch juristisch zum Problem werden.
Dick-Pics verschickt: Sogar Freiheitsstrafe möglich
Es beginnt häufig völlig harmlos: Man öffnet eine Dating-App, schaut in seine Nachrichten – und plötzlich erscheint dort ein explizites Foto, das man niemals angefordert hat.
Das ungefragte Versenden pornografischer Aufnahmen kann nach § 184 Strafgesetzbuch strafbar sein. Wer pornografische Inhalte einer anderen Person zugänglich macht, ohne von ihr dazu aufgefordert worden zu sein, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Auch beruflich können strafrechtliche Konsequenzen zum Problem werden. Allerdings führt nicht jede Verurteilung automatisch dazu, dass sie in einem normalen Führungszeugnis auftaucht. Bei einer erstmaligen Verurteilung werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten grundsätzlich nicht aufgenommen, sofern keine weitere Strafe eingetragen ist.
Noch heikler kann es werden, wenn intime Bilder anderer Personen ohne deren Zustimmung weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Je nach Einzelfall können dadurch weitere Straftatbestände oder Ansprüche der betroffenen Person in Betracht kommen.
Dick-Pic bekommen – was kann man jetzt tun?
Wer ungefragt ein Dick-Pic erhält, sollte vor allem eines tun: Beweise sichern. Screenshots der Nachricht, des Profils und des Chatverlaufs können später wichtig sein. Anschließend kann der Account auf der jeweiligen Plattform gemeldet und blockiert werden.
Betroffene können außerdem Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Unterstützung bietet beispielsweise auch das Projekt Dickstinction, das dabei hilft, eine Anzeige wegen eines ungefragt erhaltenen Dick-Pics vorzubereiten.
Wichtig ist vor allem: Die vermeintliche Anonymität im Internet schützt den Absender nicht automatisch vor Konsequenzen. Auch Dating-Apps, Messenger und soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Wer ungefragt explizite Bilder verschickt, muss damit rechnen, dass aus einem vermeintlich schnellen Foto plötzlich ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft wird.
HINWEIS DER REDAKTION | Opfer sexueller Gewalt benötigen Hilfe. Beim Hilfetelefon des Bundesamtes für Familie unter 08000 116016 finden Betroffene jederzeit, kostenlos und anonym eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner.

















































