Wer in Schweden eine Katze hält, trägt besonders viel Verantwortung als anderswo. Denn den Stubentiger darf man keinen Tag alleinlassen – das ist tatsächlich im Gesetz so geregelt.
Ein Tierschutzgesetz in Schweden legt fest, dass Haustiere nicht lange allein sein dürfen. Eine Katze oder einen Hund zu halten, ist für den Besitzer in dem Land praktisch ein Vollzeitjob. Wenn das Herrchen also außerhalb des Hauses arbeitet, muss jemand alle paar Stunden nach dem Tier schauen. Die Vorschrift verlangt nach täglichem menschlichen Kontakt und im Fall von Hunden häufigen Spaziergängen.
Die Regierung hat die Regeln für die Pflege von Haustieren verschärft: Der Besitzer muss mindestens zweimal am Tag mit der Katze spielen, ihr einen Kratzbaum zur Verfügung stellen und Ruheplätze einrichten. Die Samtpfote muss zudem natürliches Tageslicht haben – Rollos dürfen also nicht ganztägig unten sein.
Katzen dürfen in Schweden nicht lange allein gelassen werden
In Schweden ist es verboten, Katzen den ganzen Tag allein zu lassen – Verstöße können mit Geldstrafen oder sogar Gefängnis bestraft werden, wie „Merkur“ schreibt. Andernfalls kann das Tier in eine Depression verfallen, wofür der Besitzer zur Verantwortung gezogen werden kann. Laut dem schwedischen Landwirtschaftsamt „Jordbruksverket“ gilt das für alle Katzen – also sowohl Wohnungskatzen als auch Freigängerkatzen.
Die zweitägige Kontrolle ist laut den Auflagen jedoch nur ein gesetzliches Minimum. Ältere oder kranke Katzen benötigen eine intensivere Betreuung. Wer mehrere oder fremde Katzen hält, benötigt zudem eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde. Wer also in den Urlaub fliegt, sollte sich in Schweden um eine intensive Betreuung kümmern.
Im Netz stoßen die Regeln auf gemischte Reaktionen. „Wie wäre es mit einem Gesetz dagegen, dass Katzen ihren Menschen komplett ignorieren?“, schreibt ein User laut „Merkur“ bei Facebook. „Manchmal lässt meine Katze mich den ganzen Tag allein. Ich sehe sie überhaupt nicht. Die Katzen wurden offenbar nicht befragt“, heißt es in einem anderen Kommentar.
Haustierexpertin beim schwedischen Agrarministerium, Cheryl Jones Fur, erklärt dazu in der „Süddeutschen Zeitung“: „Es ist kein Gesetz und eigentlich auch keine Regel, sondern eher eine allgemeine Auflage. Besonders gilt sie für Haustierbesitzer, deren Tiere viel Zeit drinnen verbringen: Sie sollen dafür sorgen, dass der Hund oder die Katze regelmäßig Auslauf erhält, gefüttert wird und auch regelmäßig das Badezimmer benutzen darf. Auch Tiere brauchen Streicheleinheiten!“
Und weiter: „Unsere Forderung ist vor allem als Vorkehrung gedacht. Wir sehen, dass viele Leute, die in einer Wohnung leben, nicht realisieren, wie viel Zeit man braucht, sich angemessen um ein Tier zu kümmern. Solchen Leuten soll aufgrund der neuen Regeln von Vorneherein bewusst gemacht werden, wie lange ein Tier alleine gelassen werden kann, damit sie sich Gedanken darüber machen, ob sie selbst den Bedürfnissen des Tieres gerecht werden können.“















































