Die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen sind neuerdings beim ProSiebenSat.1-Streamer Joyn verfügbar. Dafür haben ARD und ZDF offenbar keine Zustimmung gegeben. Nun drohen sogar rechtliche Schritte.
Inzwischen gibt es zahlreiche Streamingdienste – neben Disney+, Netflix oder Amazon Prime Video haben auch die großen TV-Sender ihre eigenen Mediatheken wie RTL+ oder auch Joyn von ProSiebenSat.1. Die User dürften sich in den vergangenen Tagen jedoch bei Joyn gewundert haben – plötzlich waren dort zahlreiche Sendungen von ARD und ZDF aufzufinden.
Abgesprochen war das zwischen Joyn und den Öffentlich-Rechtlichen jedoch nicht. Es handelte sich auf der Streamingplattform um „ein vorläufiges Beta-Testing“. Zahlreiche Formate von ARD und ZDF standen bei Joyn plötzlich zum Abruf bereit – von „Tatort“ bis hin zum „ZDF Magazin Royale“.
Die ProSiebenSat.1 Media SE lässt gegenüber der Seite DWDL verlauten, dass man mit dem Beta-Testing prüfen wolle, „wie wir am besten die ARD- und ZDF-Mediatheken-Inhalte embedden.“ Eigentlich wäre das wahrscheinlich kein Problem gewesen – wenn man das abgesprochen hätte. Ein Vorgehen, welches bei ARD und ZDF für Verwunderung sorgt – sogar von „Inhalte-Klau“ sei mittlerweile die Rede.
„Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet“
Eine ARD-Sprecherin teilte jetzt mit, dass es zwar Gespräche gegeben habe, aber man habe „das von Joyn nun umgesetzte Modell explizit ausgeschlossen.“ Das Vorgehen von ProSiebenSat.1 sei nicht erlaubt gewesen sowie „rechtlich unzulässig und nicht im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags.“ Und dann kündigt die Sendersprecherin auch an: „Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet.“
Das Verhältnis zwischen ProSiebenSat.1 und den Öffentlich-Rechtlichen dürfte nun angespannt sein. Dennoch zeigt man sich bei der ARD gesprächsbereit: „Wir sind ausdrücklich offen und bereit für eine Kooperation mit Joyn“, heißt es in dem Statement.
Die Politik setzt unterdessen auf Kooperationen zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und privaten Medienunternehmen. In einem Papier wird auch explizit das Einbetten der Mediatheken als Beispiel genannt: „Kooperationen können insbesondere eine Verlinkung (Embedding) oder sonstige Vernetzung öffentlich-rechtlicher Inhalte oder Angebote, vereinfachte Verfahren der Zurverfügungstellung öffentlich-rechtlicher Inhalte oder die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen beinhalten“, heißt es darin. Das Problem: Noch greifen die geplanten strukturellen Reformen nicht, da die Landtage erst noch zustimmen müssen.
