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Angela Merkel verkündet: Das sind die neuen Lockdown-Regeln!

imago images / Political-Moments

Welche Regeln werden beschlossen und wie lange wird der Lockdown verlängert? Darüber haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs diskutiert. KUKKSI gibt einen Überblick, welche Maßnahmen beim Corona-Gipfel beschlossen wurden. 

Dass der Lockdown verlängert wird, galt bereits vorab als wahrscheinlich – und so kommt es auch! Dieser gilt nämlich nun bis zum 14. Februar 2021. Das bedeutet: Der Einzelhandel, die Gastronomie sowie Kitas und Schulen bleiben weiter geschlossen. Und auch die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Bundeskanzlerin Angela Merkel drängte auch auf härtere Regeln.

Angst vor Virus-Mutation

„Es droht eine ernathafte Gefahr – das ist die Mutation, die nicht nur in Großbritannien und Irland aufgetaucht ist“, sagt Angela Merkel auf der Pressekonferenz. „Es ist noch Zeit, die Gefählichkeit einzudämmen“, so die Kanzlerin. Weiter führt sie aus: „Wir haben zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen beschlossen. Denn wenn die Infektionszahlen gering sind, hat das mutierte Virus wenig Chancen, sich auszubreiten. Wir tun das als Vorsorge für unser Land.“

Diese Regeln wurden beschlossen

Schulen und Kitas weiter geschlossen

Die Schulen und Kitas sollen noch nicht geöffnet werden. Der Unterricht könnte aber wieder am 15. Februar aufgenommen werden.

Kontaktbeschränkungen

Es gelten weiterhin strenge Kontaktbeschränkungen. Die Kontakte sollen auf das Minimum reduziert werden. Demnach darf man nur Personen des eigenen Hausstandes sowie EINER  weiteren Person eines anderes Hausstandes treffen.

Kontakte im öffentlichen Nahverkehr

Zuletzt gab es Medienberichte, dass der Nah- und Fernverkehr eingestellt werden soll – das ist definitiv nicht der Fall. Aber: Das Fahrgastaufkommen soll auf ein Drittel der regulär zulässigen Fahrgastzahlen reduziert werden.

FFP2-Maskenpflicht

In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr werden medizinische Masken oder FFP2-Masken künftig Pflicht.

Homeoffice

Unternehmen sollten ihren Arbeitnehmern ermöglichen, ins Homeoffice zu gehen. Wenn Arbeiten jedoch nur vor Ort möglich ist, sollen Arbeitgeber dann medizinische Masken zur Verfügung stellen. Es soll eine Verordnung mit Gültigkeit bis zum 15. März 2021 geben, dass Arbeitnehmer vom Homeoffice aus arbeiten sollen – zumindest da, wo es möglich ist.

Ausgangssperre kommt nicht

Zunächst wurde darüber diskutiert, ob eine deutschlandweite Ausgangssperre kommt – doch diese ist vom Tisch! Bundesländer sollen das selbst entscheiden, wenn die Infektionszahlen in einigen Regionen sehr hoch sind. Doch eine bundesweite Ausgangsbeschräönkung wird es nicht geben. Schon gelesen? FFP2-Maske: Wie lange kann man sie tragen?

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