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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Seit dem Dschungelcamp sehen wir immer wieder, wie Promis zahlreiche Insekten verspeisen müssen. Bei den meisten löst das ein Ekel-Gefühl aus. Doch jetzt sind tatsächlich Insekten in Lebensmitteln erlaubt.
Eine neue EU-Verordnung ab dem 24. Januar 2023 macht es möglich: Ab sofort sind Insekten in Lebensmitteln erlaubt. Das Essen in den Supermärkten kann künftig Insekten- Pulver enthalten. Der gelbe Mehlwurm und Heuschrecken dürfen in der EU bereits seit einiger Zeit verarbeitet werden – beispielsweise gemahlen als Zutat oder auch ein getrockneter Snack sind erlaubt.
Hausgrille und die Larve des Getreideschimmelkäfers für Verzehr erlaubt
Nun kommt auch die verarbeitete Hausgrille sowie die Larve des Getreideschimmelkäfers hinzu. Die Tiere werden als Pulver verarbeitet. Wenn Insekten in Lebensmitteln enthalten sind, muss dies auf der Verpackung in der Zutatenliste gekennzeichnet sein. Der Verzehr der Insekten wurde wissenschaftlich untersucht und hat den Verzehr hat die europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich eingestuft. Aufpassen sollte man nur, wenn Allergien vorhanden sind.
Wenn ihr wissen wollt, ob die Lebensmittel solche Insekten beinhalten, sollte man auf die Zutaten einen Blick werfen. Dort wird die Hausgrille als „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ gekennzeichnet und beim Getreideschimmelkäfer lautet die Bezeichnung „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.
Zwar darf Insektenpulver verwendet werden. Aber es wird wahrscheinlich dennoch nicht oft in Lebensmitteln vorkommen. Denn die Besorgung der Krabbeltiere ist teuer und auch nicht in großen Mengen vorhanden. Insekten beinhalten einen hohen Gehalt an Proteinen – teilweise sogar höher als bei Hühner- oder Rindfleisch. Zudem liefern sie Omega-3 Fettsäuren sowie Eiweiß. Die Produktion mit Insekten ist zudem deutlich umweltfreundlicher. Die EU-Lebensmittelbehörde prüft aktuell acht weitere Anträge für Insekten-Produkte. Mehlwürmer, Grillen und europäische Wanderheuschrecken sind in der Schweiz beispielsweise schon seit 2017 für den Verzeht freigegeben.