Es sind Kommentare, die fassungslos machen: Nach dem tödlichen Attentat auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin wächst der Hass gegen queere Menschen im Netz. Einige der Äußerungen könnten sogar strafrechtlich relevant sein.
Der Anschlag auf den Berliner CSD erschütterte die queere Community. Ein Auto raste in die Menschenmenge, eine Frau kam dabei ums Leben, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt. Während viele noch immer zutiefst geschockt sind, verbreiten andere in den sozialen Netzwerken hasserfüllte Botschaften.
Hasskommentare im Netz gegen die queere Community
Während zahlreiche Menschen Blumen und Kerzen am Brandenburger Tor oder im Tiergarten niederlegen, zeigt sich im Internet eine erschreckende Seite. „Warum hat das Auto nicht mehrere Leute getroffen?“, schreibt beispielsweise ein Nutzer. „Das habt ihr verdient“, heißt es in einem weiteren Kommentar. Nach dem tödlichen Anschlag schrieb ein anderer: „Ab nach Auschwitz und weg mit Euch.“
„Das ist eine Meinung, die queere Menschen nach Auschwitz schicken will“
Es sind Worte, die sprachlos machen. Influencer Daniel, der selbst zur queeren Community gehört, erklärt laut RTL: „Das ist nicht nur eine Meinung wie: ,Ich mag Schwule nicht’. Das ist eine Meinung, die queere Menschen nach Auschwitz schicken will.“

Ein weiterer Nutzer schrieb in den sozialen Netzwerken: „Kein großer Verlust. Waren doch eh nur physisch Kranke dort.“ RTL konnte den Verfasser ausfindig machen. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige. Statt Einsicht bekräftigte er seine Haltung sogar noch mit weiteren Aussagen: „Gucken Sie sich die Typen an, die bei solchen Aufzügen mitmarschieren. Das ist unsere Zukunft. Und da wissen wir, wie unsere Zukunft aussieht: ganz weit am Boden.“
Nach Angaben von RTL betreibt der Mann eine Pension. Ein homosexuelles Paar würde dort kein Zimmer bekommen, wie er selbst erklärte. Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Hasskommentare können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Jegliche Straftat, die über das Internet begangen wird, kann verfolgt und rechtlich gewürdigt werden“, sagt ein Polizeisprecher gegenüber RTL. Für Volksverhetzung droht in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.















































