Politik

Wahl 2025: Bei einem Fehler in der Wahlurne droht sogar Knast

Wahllokal
iStock / Alfonso Sangiao

Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl an. Wenn man sein Kreuz im Wahllokal machen will, sollte man einige Verhaltensregeln beachten – und bei einem Fehler droht sogar Knast. 

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Zur Bundestagswahl sind die Wahllokale zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Sein Kreuz zu machen, dauert nur wenige Augenblicke – und nach einigen Minuten hat man das Wahllokal auch schon wieder verlassen. An der Urne sollten einige Verhaltensregeln eingehalten werden und Fehler vermieden werden.

Diese Fehler sollte man in der Wahlkabine vermeiden

Kleidungsstücke mit politischen Aussagen sind verboten

Grundsätzlich darf man im Wahllokal alles anziehen – vom Anzug bis hin zur Jogginghose ist theoretisch alles erlaubt. Verboten sind jedoch Kleidungsstücke mit politischen Aussagen. Darauf dürfen sich beispielsweise keine Slogans oder Logos einer Partei befinden.

Nicht jeder Kugelschreiber ist erlaubt

Parteien verteilen gerne Geschenke – besonders beliebt sind Kugelschreiber. In der Wahlkabine darf man einen eigenen Stift mitbringen – dieser sollte aber nicht von einer Partei mit dem jeweiligen Logo sein. Denn wie bei Kleidungsstücken gilt: Politische Aussagen sind untersagt – das gilt auch bei Kugelschreibern.

Politische Diskussionen sind tabu

Politische Diskussionen sind an der Wahlurne verboten. Denn das Wahllokal gilt als Ort der Neutralität. Diese sollte man vor dem Gebäude führen, aber im Wahllokal darauf unbedingt verzichten.

Den Sitznachbar ansprechen

‚Wer ist eigentlich dieser Politiker auf dem Wahlzettel?‘ – solch eine Frage darf man Personen an der Urne nebenan nicht fragen. Denn auch hier gilt: Sprechen ist verboten!

Zu zweit in der Wahlkabine? Nur in Ausnahmefällen erlaubt

In der Wahlkabine darf sich grundsätzlich nur eine Person aufhalten. Es ist daher nicht gestattet, den Stimmzettel gemeinsam mit einer anderen Person auszufüllen. Eine Ausnahme gibt es beispielsweise bei Menschen mit einer Behinderung – diese dürfen zur Unterstützung eine andere Person mit zur Wahlkabine nehmen. Solange das Wahlgeheimnis gewahrt wird, gibt es auch eine Ausnahme bei Kleinkindern, welche mitgenommen werden dürfen.

Es gilt ein absolutes Selfie-Verbot – und hier droht sogar Knast

Für die meisten Menschen gehört es dazu, ihren Alltag in den sozialen Netzwerken festzuhalten. Wieso also nicht mal ein Selfie aus der Wahlurne machen oder einen Schnappschuss vom Stimmzettel posten? Ein Selfie im Wahllokal verstößt jedoch gegen die Regeln und ist verboten. Denn schließlich soll auch hier das Wahlgeheimnis bewahrt werden. Und wenn doch ein Foto gemacht wird, kann der Stimmzettel für ungültig erklärt werden. Und im schlimmsten Fall könnte sogar Knast drohen! „Wenn es im Nachhinein festgestellt wird, dass ein Stimmzettel fotografiert worden ist, kann das strafrechtlich verfolgt werden und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden“, sagt Landeswahlleiter Hamburg Oliver Rudolf im Interview mit RTL.

Sich Zeit nehmen – aber die Wahlkabine nicht stundenlang besetzen

Im Wahllokal soll man sich die nötige Zeit nehmen, die man benötigt und sich nicht unter Druck gesetzt fühlen. Jedoch sollte man die Wahlkabine auch nicht dauerhaft besetzen, denn schließlich wollen auch noch andere Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben.

Kritzeleien und Kommentare auf dem Stimmzettel

Ein paar Smileys auf den Stimmzettel malen? Oder mal paar Kommentare darauf verfassen? Das kann den Stimmzettel ungültig machen. Auch, wenn man den Namen oder die Adresse auf den Stimmzettel schreibt, ist dieser definitiv ungültig. Denn solche Angaben verstoßen gegen das Wahlgeheimnis.

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