Das gab es bisher noch nie: Friedrich Merz ist im ersten Wahlgang bei der Kanzler-Wahl im Bundestag durchgefallen! Einen zweiten Wahlgang wird es am heutigen Dienstag nicht mehr geben.
Nur 310 Abgeordnete stimmten für den CDU-Wahlsieger. Sechs Stimmen fehlten für die absolute Mehrheit – insgesamt 316 Stimmen hätte er gebraucht. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament.
Das gab es noch nie – Friedrich Merz erreicht nicht die erforderliche Mehrheit
Klöckner sagte: „Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreicht. Er ist gemäß Artikel 63 Absatz zwei des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht gewählt.“ Friedrich Merz verließ direkt nach Bekanntgabe des Ergebnisses den Plenarsaal.
Linken-Co-Chefin Ines Schwerdtner warf Friedrich Merz vor, sich nicht klar genug von der als rechtsextremistisch eingestuften AfD abgegrenzt zu haben. „Es war von Anfang an ein Fehler von Merz, das Vertrauen der demokratischen Parteien zu verspielen und mit den Faschisten zu paktieren. […] Er hat die Brandmauer eingerissen und bekommt nun die Rechnung.“ AfD-Chefin Alice Weidel lässt bei X verlauten: „Das zeigt, auf welch schwachem Fundament die kleine Koalition aus Union und von den Bürgern abgewählter SPD gebaut ist.“
Wie geht es jetzt weiter?
Der Bundestag hat nun gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes bis zu 14 Tage Zeit, in weiteren Wahlgängen einen Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit Kanzlermehrheit zu wählen. Schafft auch im zweiten Wahlgang niemand die erforderlichen 316 Stimmen, werden die Anforderungen gesenkt – im dritten Wahlgang reicht dann eine einfache Mehrheit.
