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Lockerungen beschlossen: Wann wird was geöffnet?

IMAGO / Christian Spicker

So lange hat ein Corona-Gipfel bisher noch nie gedauert! Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben erneut über die Maßnahmen in der Pandemie beraten. Der Lockdown wird zwar verlängert, aber es gibt Perspektiven zu Öffnungen. KUKKSI fasst die neuen Corona-Regeln zusammen. 

„Es waren harte Verhandlungen“, erklärte Angela Merkel nach den Beratungen. „Was wir gemeinsam durchgestanden haben, das war hart. Aber man kann heute auch sagen, es hat Wirkung gezeigt, es war wirksam. Und das hat Erfolge gebracht, auf die wir gemeinsam auch stolz sein können und ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern dafür auch noch einmal danken“, so die Kanzlerin auf der Pressekonferenz.

Stufenplan für Lockerungen

Der Lockdown wird zwar verlängert, aber es gibt einen Stufenplan für Lockerungen. Seit dem 1. März haben Friseure, aber auch die Schulen und Kitas wieder geöffnet. Ab dem 8. März dürfen dann unter anderem auch Buchhandlungen, Gartenmärkte sowie körpernahe Dienstleistungen ihre Pforten wieder öffnen. Die weiteren Schritte umfassen dann auch Zoos, Botanische Gärten, den Einzelhandel, Gruppensport sowie Außenbereiche der Gastronomie.

Lockerungen

Bundesregierung

Die 7-Tages-Inzidenz ist bei den Lockerungen nur noch bedingt entscheidend. Statt 35 gelten nun 50 und 100 als kritische Marken. So darf man beispielsweise bei einer Inzidenz, welche knapp unter 100 liegt, wieder ins Kino gehen – jedoch nur dann, wenn man einen Schnelltest macht.

Das wurde bei dem Corona-Gipfel beschlossen

  • Der Lockdown wird bis zum 28. März 2021 verlängert.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden etwas gelockert. Demnach sind Treffen mit einem weiteren Hausstand möglich, aber insgesamt sind 5 Personen gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Bisher galt die Regel, dass man sich nur mit EINER Person aus einem weiteren hausstand treffen durfte.
  • Hausärzte dürfen ab Ende März oder Anfang April impfen. So soll das Impftempo deutlich erhöht werden.
  • 35er-Inzidenz gekippt: Bei einer Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner soll es weitreichende Lockerungen für Geschäfte geben. Auch Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten dürfen dann wieder öffnen – jedoch nur mit einer maximalen Kundenzahl.
  • Im Einzelhandel gibt es Lockerungen. Demnach dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen – jedoch nur unter strengen Hygienemaßnahmen.
  • Bei einer Inzidenz bei über 100 werden die Lockerungen wieder rückgängig gemacht.

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