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Jobcenter verweigert Zahlung – Weil Bürgergeld-Empfängerin zu sparsam lebt

Jobcenter
iStock / DesignRage

Konflikte zwischen dem Jobcenter und Empfängern von Bürgergeld kommen immer wieder vor. Die Behörde lehnt bei einer Frau aus Frankfurt (Oder) die Kostenübernahme der Wohnung ab – weil sie zu sparsam lebt. Der Fall landet erneut vor Gericht.

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Schon seit Jahren wird über das Bürgergeld in Deutschland gestritten. Immer wieder wird dabei die Frage gestellt, ob sich Arbeit überhaupt noch lohnt. Während die einen den Regelsatz zu hoch finden, sind Sozialverbände jedoch der Ansicht, dass dieser zu niedrig ist – bei Alleinstehenden liegt der Betrag derzeit monatlich bei 563 Euro. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter bei Bürgergeld-Empfängern noch die Wohnkosten – wenn diese in einer angemessenen Höhe liegen.

Jobcenter lehnt Zahlung ab – Fall landet erneut vor Gericht

In einem Fall hat das Jobcenter die Wohnungskosten bei einer Bürgergeld-Empfängerin aus Frankfurt (Oder) jedoch abgelehnt, wie das Info-Portal buergergeld.org berichtet. Der Grund? Offenbar sei die Frau zu sparsam. Denn die Verbrauchswerte für Trinkwasser, Strom und Heizung seien außergewöhnlich niedrig. Die Behörde zweifelt daran, dass die Frau aufgrund der niedrigen Werte die Wohnung überhaupt nutzt. Deshalb lehnt das Jobcenter die monatlichen Kosten in Höhe von 397,30 Euro für den Zeitraum Mai bis Oktober 2024 ab.

Die betroffene Empfängerin hat in einem früheren Fall vom Sozialgericht bereits Recht bekommen. Vom Februar bis April (Sozialgericht Frankfurt Oder zum Eilverfahren §14 AS 82/84) musste die Behörde die Kosten übernehmen. Nun zieht die Frau erneut vor Gericht und fordert eine Kostenübernahme bis Oktober. Die Behörde hat jedoch bereits mitgeteilt, auf eine Entscheidung des Gerichtes abzuwarten.

Konflikte mit dem Jobcenter sind keine Seltenheit

Immer wieder kommt es zum Streit zwischen dem Jobcenter und Bürgergeld-Empfängern – so auch der Fall von Paul aus Berlin, über welchen KUKKSI exklusiv berichtete und für Schlagzeilen sorgte. Nach 16 Jahren bekam der ehemalige Hartz-IV-Empfänger plötzlich Post von der Behörde mit einer Forderung von knapp 400 Euro. Ein weiterer kurioser Fall: Wegen einer Forderung von 5 Cent drohte die Behörde einer Familie aus Herzogenaurach mit dem Inkassobüro, wie hna.de berichtet.

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