Mehrere Zeitschriften des Bauer Verlags berichteten über eine angebliche Auseinandersetzung zwischen Florian Silbereisen und Thomas Seitel. Das wollte der Showmaster nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Das könnte den Blättern nun teuer zu stehen kommen.
Die Zeitschrift „Neue Post“ berichtete mit der Schlagzeile „Florian Silbereisen: Neuer Streit mit Thomas. Hinter den Kulissen brodelt es“ über einen angeblichen Zoff zwischen dem Schlagerstar und dem Mann von Helene Fischer. Auf dem Titelblatt ist Florian Silbereisen zu sehen, dahinter ist ein Bild von Thomas Seitel. Das wollte der Entertainer nicht auf sich sitzen lassen und ging gegen die unwahre Berichterstattung vor – mit Erfolg.
„Es gibt keinen Streit, keine Speerspitze gegen Seitel“
Nach einem erfolgreichen Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Berlin konnte er vor dem Landgericht München eine Richtigstellung erwirken. „Es gibt keinen Streit, keine Speerspitze gegen Seitel, das Zitat wurde vor elf Jahren getroffen“, betonte Florians Anwalt Helge Reich laut der „SZ“.
Es geht vor allem um das folgende Zitat: „Das Publikum heute will unterhalten werden. Dazu muss man nicht immer ein Sixpack zeigen, das geht auch mit einer tollen Tanzchoreografie.“ Dieses Zitat ist jedoch uralt und stammt aus dem Jahr 2014. Zu dem Zeitpunkt spielte Thomas Seitel in dem Leben von Helene Fischer keine Rolle. Jedoch habe die „Neue Post“ von einem „neuen Streit“ gesprochen – ein Zoff, welchen es also gar nicht gab. Später berichteten auch die Zeitschriften „Closer“ und „Woche heute“ darüber, welche ebenfalls zum Bauer Verlag gehören.
„Ich bin gespannt, wie das Oberlandesgericht die Sache sieht“
Das Gericht stuft diese „Berichterstattung“ als unwahre Tatsachenbehauptung ein. In den drei Magazinen muss der Bauer Verlag nun eine Richtigstellung drucken, in der „Neuen Post“ sogar auf der Titelseite und in gleicher Größe, wie die ursprüngliche Schlagzeile. Die Kammer setzt den Streitwert der Sache auf 70.000 Euro fest. „Ich bin gespannt, wie das Oberlandesgericht die Sache sieht“, sagt Richter Zeller und spielt auf die nächste Instanz an. Übrigens: In einer folgenden „Neue Post“ ziert Florian Silbereisen erneut das Titelblatt. Diesmal lautet die Headline: „Traumhochzeit im Schnee?“.

















































