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Corona: Das Erzgebirge wird abgeriegelt!

Schneeberg im Erzgebirge
iStock / Animaflora

Das ist ein echter Corona-Hammer! In Deutschland droht womöglich bald ein bundesweiter Lockdown. Doch eine Region greift nun knallhart durch – und zwar der Erzegbirgskreis! Die Region wird nämlich komplett abgeriegelt. 

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Das Haus darf demnach nur noch zum Einkaufen oder Arbeiten verlassen werden. „Es gelten ganztägig Ausgangs- und Einreisebeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft sowie Einreise ohne festen Wohnsitz im Erzgebirgskreis ohne triftigen Grund ist untersagt“, teilt das Landratamts des Erzgebirgskreises in einer Mitteilung laut der Bild-Zeitung mit. Das Einkaufen ist nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern erlaubt. Sport ist nur noch in der Wohngegend erlaubt und die Maskenpflicht wird auch unter freiem Himmel komplett eingeführt.

Einreise ohne festem Wohnsitz ist untersagt

Ebenfalls verboten sind verkaufsoffene Sonntage und auch der Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit tabu. Die Einreise ohne festem Wohnsitz ist im Erzegbirgskreis ab sofort untersagt – nur noch Einheimische dürfen in die Gegend. Am 12. Dezember 2020 um 0 Uhr tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Wer dagegen verstößt, muss mit einer stolzen Geldbuße von 25.000 Euro rechnen.

Das sind die Regeln

Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird grundsätzlich auch unter freiem Himmel angeordnet.

Es gelten ganztägig Ausgangs- und Einreisebeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft sowie Einreise ohne festen Wohnsitz im Erzgebirgskreis ohne triftigen Grund ist untersagt. Die triftigen Gründe sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Beispielsweise sind Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Einkauf in sonstigen Ladengeschäften sowie die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen nur noch im Umkreis von 15 Kilometern vom Wohnbereich, der Unterkunft oder von der Arbeitsstätte gestattet; Sport und Bewegung im Freien nur in der Wohnsitzgemeinde.

Die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken wird untersagt.

Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für alle öffentlich zugänglichen Privatgrundstücke.

Die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen wird untersagt. Ausgenommen hiervon sind Verkaufsstellen, die der Grund- und Notversorgung der Bevölkerung dienen und nicht unter die Regelöffnungszeiten, z.B. Apotheken, Tankstellen, Bäckereien.

Der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ist untersagt.

Für den Besuch von u.a. Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäuser gelten festgesetzte Regelungen. Beispielsweise darf jeder Bewohner/jeder Patient nur eine Person pro Tag als Besuch empfangen. Vor bzw. beim Betreten der Einrichtung ist bei jedem Besucher/ jeder Besucherin ein Antigentest auf das Vorhandsein des Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Der Besuch darf nur bei einem negativen Testergebnis erfolgen. Dem Antigentest steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Versammlungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden bei fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 300 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Erzgebirgskreis untersagt.

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