Für Yasin Mohamed hat das Urteil des Amtsgerichts München auch berufliche Konsequenzen. Der Reality-Star wurde wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun hat sich RTL zu seiner weiteren TV-Zukunft geäußert. Eine erneute Zusammenarbeit ist derzeit nicht geplant. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Yasin Mohamed (35) war in den vergangenen Jahren in zahlreichen Reality-Formaten zu sehen. Doch nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess steht seine weitere Zusammenarbeit mit RTL infrage. Der Kölner Sender hat inzwischen deutlich gemacht, dass derzeit keine weiteren gemeinsamen Projekte vorgesehen sind.
RTL äußert sich zur Zukunft von Yasin Mohamed
Auf eine entsprechende Anfrage des ZDF erklärte eine RTL-Sprecherin: „RTL sieht keine weitere Zusammenarbeit vor.“ Auch gegenüber „RTL.de“ äußerte sich das Unternehmen zu der Gerichtsentscheidung. „Das Urteil des Amtsgerichts München nehmen wir sehr ernst“, betont der Sender.
In der ausführlichen Stellungnahme heißt es weiter: „Sexualisierte Gewalt und die Missachtung persönlicher Grenzen sind mit den Werten von RTL nicht vereinbar. Der Schutz unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie ein respektvoller Umgang miteinander haben für uns höchste Priorität. Diese Verantwortung ist auch ein wesentlicher Maßstab bei unseren Besetzungsentscheidungen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Zusammenarbeit mit Yasin Mohamed derzeit nicht vorgesehen.“
Damit hat RTL seine aktuelle Haltung zu einer möglichen erneuten Zusammenarbeit mit dem Reality-Star deutlich gemacht. Ob sich die Entscheidung auch auf bereits produzierte und bislang nicht ausgestrahlte Formate auswirkt, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.
Yasin Mohamed will gegen das Urteil vorgehen
Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 4. November 2026. Das Gericht verurteilte Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zudem wurden ihm 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.
Das Gericht sah den Tatvorwurf im Zusammenhang mit einem Vorfall nach den Dreharbeiten zu „Love Island V.I.P.“ im Sommer 2024 als erwiesen an. Yasin Mohamed bestreitet die Tat.
Der 35-Jährige will das Urteil nicht akzeptieren. In seiner Instagram-Story erklärte er einen Tag nach der Entscheidung: „Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir gehen in Berufung und ich werde weiterhin für meine Unschuld kämpfen!“
Damit ist das Strafverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

















































