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KUKKSI NEWSFLASH Spezial: Berlin wählt! Die Wahllokale sind geöffnet

Berlin
iStock / 21AERIALS

Am Sonntag findet die Wahlwiederholung des Abgeordnetenhaus in Berlin statt. Die Wahllokale sind seit 8 Uhr geöffnet. Bis wann kann man wählen gehen? Und was sollte man sonst zur Berlin-Wahl wissen? KUKKSI fasst alle Infos zusammen.

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Die Wahl in Berlin war eigentlich nicht geplant. Es handelt sich dabei um eine Wiederholungswahl Urpsünglich sollte die erste Landtagswahl in diesem Jahr eigentlich im Mai in Bremen stattfinden. Dass es aber nun doch in der Hauptstadt losgeht, liegt an einem Wahldesaster am 26. September 2021. Denn zeitgleich fand auch noch die Bundestagswahl sowie der Berlin-Marathon statt. Der Super-Wahlsonntag wurde zum Mega-Desaster. Fehlende Stimmzettel, geschlossene Wahllokale und extrem lange Warteschlangen waren die Folge. Deshalb muss die Wahl in der Hauptstadt nun wiederholt werden.

Die Wahllokale haben am 12. Februar 2023 bis 18 Uhr geöffnet. In welches Wahllokal du musst, kannst du aus deinen Wahlunterlagen entnehmen, welche per Post zugeschickt wurden. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin ist in 78 Wahlkreise unterteilt. Wer wählen geht, gibt insgesamt übrigens drei Stimmen ab. Die erst- und Zweitstimme sind für das Berliner Abgeordnetenhaus, mit der dritten Stimme wird die Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Mit der Erststimme wählen Berliner den direkten Kandidaten eines Wahlkreises und die zweite Stimme für die Partei, welche über die Anteile im Abegordentenehaus entscheiden wird.

Für die Berlin-Wahl sind 78 Wahlkreise zugelassen

  • Charlottenburg-Wilmersdorf: 7 Wahlkreise
  • Friedrichshain-Kreuzberg: 6 Wahlkreise
  • Lichtenberg: 6 Wahlkreise
  • Marzahn-Hellersdorf: 6 Wahlkreise
  • Mitte: 7 Wahlkreise
  • Neukölln: 6 Wahlkreise
  • Pankow: 9 Wahlkreise
  • Reinickendorf: 6 Wahlkreise
  • Spandau: 5 Wahlkreise
  • Steglitz-Zehlendorf: 7 Wahlkreise
  • Tempelhof-Schöneberg: 7 Wahlkreise
  • Treptow-Köpenick: 6 Wahlkreise

Gibt es zwischen Wahlwiederholung oder Neuwahl einen Unterschied?

In Berlin handelt es sich um keine Neuwahl, sondern um eine Wahlwiederholung – gibt es da aber einen Unterschied? Ja! Denn im Vergleich zur Neuwahl ändert sich bei einer Wahlwiederholung nichts an der Legislaturperiode ändern – sie wird in der Hauptstadt also im Jahr 2026 enden. Bereits beschlossene Gesetze erhalten ihre Gültigkeit. Dass in Deutschland eine Wahl wiederholt werden muss, kam schon mal vor – so beispielsweise 1991. Dort wurde die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft für ungültig erklärt.

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