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    KUKKSI exklusiv: Das sagt die Arbeitsagentur zur RTLZWEI-Sozialdoku „Hartz und herzlich“

    Agentur für Arbeit
    iStock / Heiko119 | RTLZWEI

    Millionen Zuschauer verfolgen täglich die RTLZWEI-Sozialdokus „Hartz und herzlich“ und „Armes Deutschland“. Einige Protagonisten geben in den Sendungen offen zu, den Staat zu hintergehen und das Jobcenter zu betrügen. Aber wie reagieren eigentlich die Agentur für Arbeit sowie die Jobcenter auf solche TV-Formate? KUKKSI hat nachgefragt. 

    Bei RTLZWEI läuft die Sozialdoku „Hartz und herzlich“ täglich mehrere Stunden. Und auch „Armes Deutschland“ am Dienstagabend verfolgt ein Millionenpublikum. Die Bürgergeld-Dokus treffen offenbar den Nerv der Zuschauer und erzielen hohe Einschaltquoten. Nicht selten geben Protagonisten offen im TV zu, den Staat zu hintergehen und illegal Bürgergeld zu beziehen. Eine Tatsache, die vor allem bei Steuerzahlern für Kopfschütteln sorgt.

    Und immer wieder fragen sich die Zuschauer: Verfolgen die Jobcenter eigentlich die RTLZWEI-Shows „Hartz und herzlich“ sowie „Armes Deutschland“? Und gab es bereits Sanktionen gegen einige Protagonisten? Bei KUKKSI liefert die Behörde jetzt Antworten.

    Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter verfolgen nicht die RTLZWEI-Sozialdokus

    Die Agentur von Arbeit hat nach unserer Anfrage einige Jobcenter kontaktiert, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Formate verfolgen. „Die weiteren Gespräche mit den Kollegen in JC haben ein ähnliches Stimmungsbild ergeben, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden in den Jobcentern sich diese Sendungen nicht ansieht“, erklärt Pressesprecherin Vanessa Thalhammer im exklusiven Interview mit KUKKSI.

    Sie stellt aber auch klar: „Um einen gesamthaften Überblick über alle 303 Jobcenter sowie den auch über 100 zkT (Anm. d. Red., zugelassene kommunale Träger) zu erhalten, müssten Sie bei jedem einzelnen JC bzw. dessen Pressestelle anfragen bzw. eine Mitarbeiterbefragung unter allen JC Beschäftigten initiieren. Deswegen sind die Eindrücke, die ich Ihnen geschildert hatte, nur stichprobenartig.“

    Gab es bereits Sanktionen gegen Protagonisten aus den Bürgergeld-Dokus?

    Zahlreiche Zuschauer fragen sich vor allem: Gab es bereits Sanktionen gegen einige Protagonisten aus den Sendungen? „Eine Berichtspflicht seitens der JC an die Zentrale gibt es bei den von Ihnen genannten Fällen nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die JC – wenn ihnen selbst oder durch Dritte solche Sachverhalte bekannt werden – nachgehen und nachweisbare Pflichtverstöße mit Leistungsminderungen sodann geahndet werden. Denn die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im SGB II hat für die BA eine hohe Priorität. Mit Anstrengungen, Leistungsbetrug aufzudecken und zu ahnden, wird die BA ihrer Verantwortung gerecht, die Solidargemeinschaft zu schützen und das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken“, teilt uns die Arbeitsagentur mit.

    Arbeitsagentur: Bei „Hartz und herzlich“ könnte es sich um Scripted Reality handeln

    Grundsätzlich geht die Behörde auch davon aus, dass es sich bei „Hartz und herzlich“ sowie „Armes Deutschland“ um Sendungen aus dem Genre Scripted Reality handeln könnte: „Bei den von Ihnen zitierten TV-Formaten kann es sich auch um das Genre Scripted Reality handeln. Daher hängt es im Einzelfall davon ab, wie JC in diesen Fällen nachweisbare Pflichtverstöße ahnden.“ Scripted Reality ist auch bekannt als Drehbuch-Realität oder Pseudo-Dokumentation, welche Doku-Elemente und fiktionale Unterhaltung verbindet.

    Die Bundesagentur für Arbeit macht gegenüber KUKKSI deutlich, dass Bürgergeld-Empfänger von den Jobcentern unterstützt werden, wieder in Arbeit zu kommen. „Fakt ist: Im Jobcenter steht die Kundin bzw. der Kunde mit seinen individuellen Fähigkeiten im Zentrum der Unterstützung. Die Jobcenter unterstützen die Menschen dabei, in Arbeit und Ausbildung zu kommen. Das ist auch Schwerpunkt aller Kolleginnen und Kollegen, die sich täglich im Vermittlungsgeschäft um diese Personen mit den multiplen Problemlagen und Vermittlungshemmnissen kümmern“, so die Agentur für Arbeit.

    „Wir stellen nicht alle Leistungsberechtigten unter einen Generalverdacht“

    Und weiter: „Grundsätzlich setzen die Jobcenter auf Kooperation und Augenhöhe mit den Kundinnen und Kunden. Diese Praxis hat sich bei der überwiegenden Zahl der Leistungsberechtigten bewährt. Wir stellen nicht alle Leistungsberechtigten unter einen Generalverdacht, sie würden auf Staatskosten besser leben. Aus der Praxis wissen wir aber auch, dass es eine verhältnismäßig kleine Gruppe gibt, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mit den Jobcentern zusammenarbeiten und ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle nicht ergreifen will. In diesen Fällen halten wir Leistungsminderungen für gerechtfertigt und haben das auch immer so vertreten.“

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