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    „Gesichert rechtsextrem“: Dürfen ARD und ZDF jetzt noch AfD-Politiker in Talkshows einladen?

    ARD und ZDF
    ARD / Design

    Es war ein politischer Paukenschlag: Die AfD wurde vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Dürfen ARD und ZDF nun noch Politiker der Partei in Talkshow einladen? Die öffentlich-rechtlichen Sender reagieren. 

    Vom Verfassungsschutz wurde die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte die Behörde am Freitag mit.

    Nach dem Urteil gab es viele Fragen: Kommt nun ein Verbotsverfahren? Und was bedeutet das Urteil eigentlich? Und auch eine Frage steht im Raum: Wie gehen nun Medien und TV-Sender mit der rechtsextremen Partei um?

    „Eine ‚Gleichbehandlung‘ von Rechtsextremisten verstößt gegen den Programmauftrag“

    AfD-Politiker waren immer wieder in Talkshows bei ARD und ZDF zu sehen. Es handelt sich um die zweitstärkste Kraft des Landes – auf der anderen Seite ist die Partei jedoch nun als rechtsextrem eingestuft worden. Die beitragsfinanzierten Sender böten Rechtspopulisten eine zu große Bühne. Das soll sich laut Georg Restle, Redaktionsleiter bei der ARD-Sendung „Monitor“, nun ändern und findet bei X deutliche Worte: „AfD jetzt ‚gesichert rechtsextremistisch‘. Eine Entscheidung, die Folgen haben muss, auch für den ÖRR. Eine ‚Gleichbehandlung‘ von Rechtsextremisten verstößt gegen den Programmauftrag. Verfassungsfeinden darf keine Bühne gegeben werden. Nicht in Talks, nicht in der Tagesschau.“

    Das ZDF hat gegenüber t-online mitteilen lassen: „Eine kritische, journalistisch fundierte Auseinandersetzung mit der AfD, ihren Vertreterinnen und Vertretern sowie ihren Positionen bleibt auch vor diesem Hintergrund weiterhin geboten.“ Auf die Frage, ob den Politikerinnen und Politiker von AfD weiter in Talkshows eingeladen werden, antwortete eine Sendersprecherin: „Dennoch prüfen die ZDF-Redaktionen im Rahmen der publizistischen Verantwortung fortlaufend, in welcher Form Vertreterinnen und Vertreter der AfD im Programm zu Wort kommen.“

    „Da kein Parteiverbot vorliegt, wird sie weiterhin im Rahmen der politischen Berichterstattung berücksichtigt“

    Bei der ARD werde man „darauf hinweisen, dass es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist.“ Der öffentlich-rechtliche Sender betont weiter: „Gleichzeitig gilt: Die AfD ist eine demokratisch gewählte Partei, die im Deutschen Bundestag sowie in nahezu allen Landesparlamenten vertreten ist. Da kein Parteiverbot vorliegt, wird sie weiterhin im Rahmen der politischen Berichterstattung berücksichtigt.“ Die Botschaft ist eindeutig: Man werde die AfD kritisch beleuchten – jedoch könne man die Partei, welche bei der Bundestagswahl um die 20 Prozent hatte und zur stärksten Oppositionskraft wurde, nicht ignorieren.

    Für Talkshows gebe es keine Vorgabe – die Redaktionen der jeweiligen Sendungen können selbst entscheiden, wen sie einladen: „Ob Vertreterinnen und Vertreter der Partei in Talkshows oder vergleichbare Formate im ARD-Gemeinschaftsprogramm des Ersten eingeladen werden, entscheiden die Redaktionen eigenständig und im jeweiligen Einzelfall.“

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