Zu dem Davidstern-Skandal schweigt Gil Ofarim im Dschungelcamp. Wer ihn jedoch kritisiert oder sogar beleidigt, muss ebenfalls vorsichtig sein. Nun könnte sogar rechtlicher Ärger für IBES-Kandidatin Ariel drohen.
Die Teilnahme von Gil Ofarim bei „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ sorgte im Vorfeld für Kritik. In der RTL-Show wurde der Musiker von Ariel mit dem Davidstern-Skandal konfrontiert. Gil Ofarim schweigt, denn es liege eine Verschwiegenheitsvereinbarung vor.
Zwar wurde seine Teilnahme kritisiert – doch im Konflikt zwischen Gil Ofarim und Ariel stellen sich viele Zuschauer und auch die Mitcamper hinter den Musiker. Ariel machte jedoch nicht mit konstruktiver Kritik auf sich aufmerksam, sondern mit Beleidigungen oder falschen Behauptungen. So bezeichnete sie Gil Ofarim in der RTL-Show als „Lügner“ und „Verbrecher“. Jedoch wurde Gil Ofarim nicht schuldig gesprochen, sondern das Verfahren wurde damals eingestellt – somit ist „Verbrecher“ eine falsche Tatsachenbehauptung. Und genau diese Wortwahl könnte für Ariel nach dem Dschungelcamp juristischen Ärger nach sich ziehen.
„Die Äußerung bewegt sich tatsächlich auf einem schmalen juristischen Grat“
„Die Äußerung bewegt sich tatsächlich auf einem schmalen juristischen Grat“, sagt Christian Solmecke von der Kanzlei „WBS.LEGAL“ gegenüber KUKKSI. „Rein formaljuristisch betrachtet begibt sich Ariel hier auf dünnes Eis. Das Gesetz unterscheidet in § 12 StGB streng zwischen einem ‚Verbrechen‘ (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) und einem ‚Vergehen‘. Da Gil Ofarim nicht verurteilt, sondern sein Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, ist er rechtlich gesehen nicht vorbestraft und erst recht kein ‚Verbrecher'“, erklärt der bekannte Medienanwalt.
Und weiter: „Wer ihn wider besseres Wissen so nennt, begeht grundsätzlich eine üble Nachrede oder Verleumdung. Allerdings wird vor Gericht oft berücksichtigt, wie ein durchschnittlicher Zuschauer die Aussage versteht. Im Kontext der bekannten Vorwürfe könnte man ‚Verbrecher‘ hier auch als umgangssprachliche, wertende Meinungsäußerung im Sinne von ‚jemand, der Unrecht getan hat‘ verstehen. Da Ofarim seine Lüge öffentlich gestanden hat, ist es gut möglich, dass ein Gericht hier zugunsten der Meinungsfreiheit entscheidet.“

Anwalt Christian Solmecke – Foto: Tim Hufnagl
Mit dieser Geldstrafe müsste Ariel rechnen
Wenn gegen Ariel vorgegangen wird, könnte eine Geldstrafe drohen – und diese hat es in sich. „Viel schmerzhafter als das Strafrecht ist aber meist die zivilrechtliche Seite – und hier geht es schnell ins Geld. Gil Ofarim könnte Ariel kostenpflichtig abmahnen lassen und eine Unterlassungserklärung fordern. Da die Äußerung im Fernsehen vor einem Millionenpublikum fiel, setzen Gerichte den sogenannten Streitwert sehr hoch an, oft zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Sollte Ariel unterliegen, müsste sie die Anwaltskosten aus diesem Wert zahlen. Wir sprechen hier schnell von rund 1.500 bis 2.000 Euro allein für das Anwaltsschreiben“, so Christian Solmecke zu KUKKSI.
Das wäre aber längst nicht alles: „Kommt es zum Prozess und sie verliert, müsste sie zudem die Gerichtskosten und beide Anwälte bezahlen, was sich auf mehrere tausend Euro summieren kann. Ein hohes Schmerzensgeld sehe ich hingegen eher nicht. Zwar wiegt der Begriff ‚Verbrecher‘ schwer, aber da Gil Ofarim den zugrunde liegenden Sachverhalt selbst gestanden hat, ist sein Ruf in dieser Sache bereits beschädigt. Deutsche Gerichte sind mit Geldentschädigungen sehr zurückhaltend, wenn es „nur“ um Wortgefechte geht und nicht die Intimsphäre verletzt wurde. Das finanzielle Hauptrisiko für Ariel liegt also klar in den Verfahrens- und Anwaltskosten.“














































