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Führungszeugnis und Whatsapp-Verbot: Der Knallhart-Vertrag von „Bauer sucht Frau“

Inka Bause in "Bauer sucht Frau"
RTL / Pascal Buenning

Kandidaten suchen bei „Bauer sucht Frau“ die große Liebe. Doch wer an der Kuppelshow teilnehmen will, muss viel preisgeben. Nun wurden Details aus den Verträgen bekannt.

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RTL läutet am Sonntag eine neue Runde von „Bauer sucht Frau International“ ein. Am 30. August 2026 stellt Inka Bause (57) um 19.05 Uhr in „Bauer sucht Frau International – Die neuen Bauern weltweit“ die Singles der neunten Staffel vor.

Doch bevor das Liebesabenteuer überhaupt beginnen kann, wartet offenbar jede Menge Papierkram. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, macht die Produktion den Teilnehmern zahlreiche Vorgaben.

Kandidaten müssen Führungszeugnis vorlegen

Vor dem Start der Aufzeichnungen müssen die Teilnehmer dem Bericht zufolge ein aktuelles Führungszeugnis einreichen. Zudem sollen sie erklären, dass bei ihnen keine relevanten Verurteilungen oder Ermittlungen wegen gravierender Delikte vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Gewalt- und Sexualstraftaten.

Auch Tattoos werden überprüft

Selbst Körperkunst spielt eine Rolle: Tattoos müssen laut „Bild“ gegenüber der Produktion angegeben werden. Problematisch wird es bei extremistischen Zeichen oder Botschaften – diese könnten eine Teilnahme verhindern. Darüber hinaus gibt es Vorgaben zum Verhalten am Set. Unter anderem werden Diskriminierungen, Grenzüberschreitungen, illegale Drogen und exzessiver Alkoholkonsum nicht geduldet.

Kein heimlicher Kontakt vor dem Dreh

Ausgerechnet bei einer Dating-Show darf vorab nicht privat angebandelt werden. Die Auserwählten dürfen ihren Bauern beziehungsweise ihre Bäuerin vor den Aufzeichnungen weder eigenmächtig kontaktieren noch treffen. Auch Nachrichten über Messenger oder soziale Netzwerke sind nicht gestattet. Voraussetzung für die Teilnahme ist zudem, dass die Kandidaten ungebunden sind. Entsteht während der Hofwoche tatsächlich eine Beziehung, darf diese nicht vorzeitig öffentlich gemacht werden. Gemeinsame Auftritte sind bis zum Ende der TV-Ausstrahlung nicht vorgesehen – schließlich soll vorher niemand erfahren, wie die Liebesgeschichten ausgehen.

Zehn Jahre Schweigen

Auch Informationen hinter den Kulissen sind geschützt. Details über Verträge und Produktion sollen nicht nach außen gelangen. Medienauftritte benötigen eine Freigabe. Bestimmte Geheimhaltungsvorgaben können dem Bericht zufolge sogar noch zehn Jahre nach dem Ende des Vertrags gelten. Bei Verstößen drohen finanzielle Konsequenzen.

Eine weitere Klausel betrifft mögliche Auseinandersetzungen mit der Produktion: Teilnehmer sollen nicht versuchen dürfen, die Sendung kurzfristig durch ein gerichtliches Eilverfahren aufzuhalten. Andere rechtliche Möglichkeiten, darunter Forderungen auf Unterlassung oder Schadenersatz, bleiben laut „Bild“ jedoch bestehen. Der Sender lässt dazu verlauten: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Vertragsdetails grundsätzlich nicht äußern.“

Quellen: Bild

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