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Psycho-Albtraum: Carmen Geiss erschüttert über Urteil im Stalker-Prozess

Carmen Geiss
RTLZWEI

Die Geissens waren Opfer von Stalking und Psychoterror. Nun wurde das Urteil gesprochen! Und Carmen Geiss ist außer sich und zeigt sich erschütternd.

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Steven S. stand wegen Psychoterror und Morddrohungen vor dem Schweizer Bezirksgericht Kulm. Es ging dabei vor allem um Davina Geiss. Monatelange schickte er ihr Sprach- und Textnachrichten. Auch die anderen Familienmitglieder sollen bedrohliche Nachrichten erhalten haben.

Der Mann soll Davina Geiss gedroht haben, sie „zu Tode zu stechen“. Laut der Anklageschrift beschimpfte er sie auch als „Dreckshure“ und „Schlampe“. Zudem habe er damit gedroht – wenn er sich Davina und Shania nicht „greifen“ könne – dann eben Besucherinnen in einem Solarium abstechen werde. Wie sich nun herausstellte: Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Zuletzt war er obdachlos – gegen Steven S. laufen zudem weitere Verfahren.

Doch das Urteil war ernüchternd: Steven S. wurde zu fünf Monate Freiheitsstrafe plus 45 Tagessätze Geldstrafe verurteilt. Da er jedoch bereits 320 Tagen in Sicherheitshaft gesessen habe, sei die Strafe abgegolten und bekam sogar noch eine Entschädigung von 12.600 Franken.

Carmen Geiss: „Ich fasse es nicht“

Carmen Geiss ist nach dem Urteil außer sich. „Ich fasse es nicht. Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina und spricht sogar öffentlich davon, dass er stellvertretend für uns wildfremde Frauen abstechen will. Und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu! Sogar die Gutachterin hat deutlich gesagt, dass dieser Mann gefährlich ist und in eine geschlossene Klinik gehört, weil ambulante Maßnahmen bei ihm nicht mehr ausreichen. Das interessiert da aber irgendwie keinen. Das ist doch keine Justiz!“, erklärt sie in der Bild-Zeitung.

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