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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten treffen sich am Mittwoch erneut zum Corona-Gipfel. Dort soll über neue Maßnahmen entschieden werden, um die Pandemie einzudämmen. Der Lockdown soll verlängert werden – und zwar bis Mitte Januar!
Gespannt schaut die Republik auf den 25. November 2020. Dann wollen die Kanzlerin sowie die Länderchefs über neue Maßnahmen entscheiden. Und die könnten es in sich haben: Der Lockdown soll laut einer Beschlussvorlage verlängert werden – und zwar bis mindestens 17. Januar 2021!
Regeln gelten mindestens bis zum 17. Januar 2021
„Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen“, heißt es laut RTL in dem Papier. Derzeit gelten bereits strikte Kontaktbeschränkungen – diese sollen nun noch weiter reduziert werden. Private Treffen sollen auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen begrenzt werden. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen. Bisher lag die Zahl bei 10 Personen.
Die Maßnahmen bleiben bis zum 20. Dezember bestehen. Sollten die Infektionszahlen bis dahin nicht massiv runtergehen, werden die Regeln automatisch um zwei Wochen verlängert. Das bedeutet: Gastronomie, alle Freizeiteinrichtungen oder auch Fitnessstudios bleiben weiter geschlossen. Nur Landkreise, welche einen Inzidenzwert von weniger als 35 vor dem 20. Dezember 2020 erreichen, können die Regeln etwas lockern – das trifft jedoch auf kaum einen Landkreis zu. Trotz dem Lockdown sind die Zahlen in Deutschland auf einem absoluten Rekordniveau.
Was ist mit Weihnachten?
Ob es über Weihnachten eine Ausnahme gibt, ist laut Medienberichten noch nicht ganz ausgearbeitet. Es könnte möglicherweise einen Ausnahmezeitraum vom 21. bis zum 27. Dezember 2020 oder 3. Januar 2021 geben. Demnach dürften sich Angehörige mit Menschen aus mehr als zwei Haushalten treffen – bisher unklar ist noch, ob 5 oder 10 Personen sein dürfen.
Böllerverbot an Silvester
Der Lockdown würde mitten in den Jahreswechsel fallen – eine große Party gibt es aber wohl nicht! Denn auch da gelten Kontaktbeschärnkungen und auch erstmals ein absolutes Böllerverbot! „Verkauf, Kauf und das Zünden von Feuerwerk“, ist demnach nicht erlaubt.