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Corona: Darf die Polizei meine Wohnung kontrollieren?

Polizei
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Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Deutschland weiter dramatisch an. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs beraten in einem Corona-Gipfel über neue Maßnahmen – dann könnte der harte Lockdown beschlossen werden. Viele fragen sich aber nun: Darf die Polizei eigentlich meine Wohnung kontrollieren? 

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Der harte Lockdown könnte es in sich haben: Dieser könnte in Deutschland ab Mittwoch gelten. Dann wird der komplette Einzelhandel dicht gemacht, auch Schulen oder Kitas müssen schließen. Nur lebensnotwendige Geschäfts dürfen geöffnet haben – dazu zählen etwa Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. In Corona-Hotspots drohen außerdem Ausgangssperren und auch die Lockerungen zu Weihnachten und Silvester werden wieder über Bord geschmissen. Und auch die Kontaktbeschränkungen sollen deutlich verschräft werden: Statt 10 dürfen sich wohl nur noch 5 Menschen aus zwei Haushalten treffen – auch über die Feiertage.

An der Tür klingeln

iStock / Animaflora

Darf die Polizei meine Wohnung betreten?

Trotz des Lockdowns wollen sich Familien und Freunde vor allem über die Feiertage treffen. Doch wie ist das eigentlich: Darf die Polizei dann einfach die Wohnung kontrollieren? Die neuen Regeln führen nicht dazu, dass die Polizei ohne Weiteres die Wohnung betreten darf. „Das wäre ja auch ein Szenario, was einen schrecken müsste, wenn die Polizei das dürfte“, erklärt Rechtsanwältin Lea Voigt gegenüber dekm Nachrichtensender n-tv.

Das Grundgesetz (Artikel 13) regelt, dass die Wohnung unverletzlich ist – dürfte die Polizei dort einfach ohne Gründe einfach hereinspazieren, würde es sich nicht mehr um einen Rechtsstaat handeln. Die Beamten dürfen die Wohnung nur dann betreten, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit nach den Corona-Regeln verfolgen. „Aber die Regeln sind sehr streng. Es braucht einen richterlichen Beschluss, und es geht eben auch nur dann, wenn das zur Aufklärung einer möglichen Ordnungswidrigkeit zwingend erforderlich ist“, sagt die Juristin weiter. Das bedeutet: Die Polizei benötigt einen Durchsuchungsbeschluss – trotz Lockdown. Ministerpräsident Markus Söder gab bereits Entwarnung vor einigen Monaten: „Natürlich in der Wohnung nicht“, sagte der CSU-Politiker. Schon gelesen? Corona: Kommt eine Ausgangssperre an Silvester?

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