Leann aus der RTLZWEI-Sozialdoku „Hartz und herzlich“ hatte mächtig Ärger wegen nicht bezahlter Handyrechnungen. Die 21-Jährige hatte Verträge für eine Freundin abgeschlossen, doch die Rechnungen blieben offenbar offen. Schließlich landete der Fall sogar vor Gericht. Jetzt kann die Protagonistin aufatmen: Sie wurde freigesprochen.
Für Leann aus den Mannheimer Benz-Baracken waren die vergangenen Jahre alles andere als entspannt. Handyverträge, die sie einst für eine Freundin abgeschlossen hatte, brachten ihr jede Menge Ärger ein. Weil die Kosten offenbar nicht beglichen wurden, musste sich die Bürgergeld-Empfängerin schließlich vor Gericht mit der Angelegenheit auseinandersetzen.
Nach ihrem zweiten Gerichtstermin will Leann die Neuigkeiten unbedingt loswerden. Da sich ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt in London befindet, macht sie sich auf den Weg zu Freundin Sandra, um ihr persönlich von dem Ausgang des Verfahrens zu erzählen.
„Ich komme gerade vom Gericht. Ich hatte heute meinen zweiten Gerichtstermin wegen Vodafone“, sagt die 21-Jährige bei „Hartz und herzlich“. Zuvor hatte sie bereits ihre Mutter informiert: „Ich hatte vorhin schon mit meiner Mum telefoniert, da sie derzeit noch nicht in Mannheim ist, sondern in London. Das Ding ist: Ich muss es noch jemandem richtig erzählen“, erklärt Leann in der neuen Folge von „Hartz und herzlich“, die bereits bei RTL+ abrufbar ist.
Leann erlebt vor Gericht eine böse Überraschung
Doch bevor das Urteil fällt, wartet beim Termin zunächst ein unangenehmer Moment auf sie. Ausgerechnet die Person, die nach Leanns Darstellung hinter der ganzen Geschichte steckt, taucht ebenfalls auf.
„Ich bin da angekommen und habe erst einmal den Schock meines Lebens bekommen. Denn dort war die Person, die mich dazu gebracht hat, das überhaupt zu machen. Es stand nirgendwo auf einem Zettel, dass sie auch da ist“, erzählt Leann ihrer Freundin Sandra.
Am Ende geht die Sache für die 21-Jährige jedoch glimpflich aus. Die Richterin stellt sie nach ihrer Schilderung vor eine Entscheidung: Verzichtet sie auf das betreffende Handy, kann die Angelegenheit für sie beendet werden.
„Ich bin jetzt raus. Als Gegenleistung habe ich jetzt nicht mein Handy. Ich habe es damals nicht geschafft, das Handy zu bezahlen, wie die Richterin sagte. Und warum sollte ich es jetzt schaffen? Sie hat mich vor die Wahl gestellt: Entweder ich nehme das Handy und müsste dann noch einmal Gerichtstermine wahrnehmen. Oder ich sage: ‚Ich lass das Handy und bin freigesprochen’“, so Leann.
Lange überlegen muss sie offenbar nicht: Die „Hartz und herzlich“-Protagonistin entscheidet sich gegen das Handy – und kann damit einen Schlussstrich unter das Gerichtsverfahren ziehen.
RTLZWEI zeigt die Folge von „Hartz und herzlich“ am 31. August 2026 um 18.05 Uhr.

















































