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Corona-Notbremse beschlossen: Die Ausgangssperre kommt!

Kanzleramt
iStock / Sven Mewis

Schon lange stand es im Raum, nun ist es durch: Das Kabinett hat am Dienstagmorgen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das bedeutet: Die Corona-Notbremse wird kommen! Bundesweit soll es nun einheitliche Regeln geben – inklusive einer Ausgangssperre.

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Die Bundesregierung greift nun hart durch und die Menschen in Deutschland müssen sich auf erheblich strengere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie einstellen. Bisher hat jedes Bundesland eigene Regeln beschlossen – damit ist nun Schluss. Denn bei der Inzidenz von mehr als 100 hat nun der Bund das Sagen und dann soll es deutschlandweit einheitliche Regeln geben. Und diese haben es in sich! Denn dann wird nicht nur der Einzelhandel dicht gemacht und es gelten strengere Kontaktbeschränkungen, sondern auch die Ausgangssperre kommt. Mediziner hatten zuletzt immer mehr gefordert, ein solches Gesetz zu verabschieden – das kommt nun schneller als gedacht. Dieses muss aber noch im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Schon in der kommenden Woche könnte die „Notbremse“ dann in Kraft treten.

Die Ausgangssperre kommt bundesweit

Die Notbremse soll ab einer Inzidenz von über 100 verbindlich eingeführt – das trifft mittlerweile auf beinahe Landkreise in der Republik zu. Das bedeutet: Die jeweiligen Bundesländer müssen dann auch eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr verhängen. In der Zeit darf man die Wohnung nicht verlassen oder keinen Besuch empfangen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen auch Schulen und Kitas schließen.

Strengere Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte werden weiter eingeschränkt. Diese sind im öffentlichen oder privaten Raum nur dann gestattet, wenn höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person daran teilnehmen.

Geschäfte müssen schließen

Bei der „Notbremse“ müssen ALLE Geschäfte sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Zoos oder auch Kinos schließen. Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen geöffnet bleiben – dazu zählen Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen – Lieferung und Abholung von Speisen sind aber weiter erlaubt. Schon gelesen? Corona-Lockerungen: England macht schon wieder Party!

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