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Blitz-Lockdown: Diese Regeln gelten zu Weihnachten & Silvester!

Weihnachten in Corona-Zeiten
iStock / encrier

Deutschland macht komplett dicht! Der harte Lockdown wurde zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs beschlossen. Doch welche Auswirkungen hat das nun auf das Weihnachtsfest? Und welche Regeln gelten über die Feiertage? KUKKSI fasst alle Infos zusammen! 

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Es wurde bereits befürchtet, nun ist es offiziell: Kanzlerin Angela Merkel hat auf einer Pressekonferenz den harten Lockdown verkündet. Dieser gilt ab dem 16. Dezember 2020 und soll mindestens bis zum 10. Januar 2021 andauern. Das bedeutet: Der Einzelhandel, aber auch Schulen und Kitas machen dicht. Nur lebensnotwendige Geschäfte dürfen geöffnet haben – dazu zählen Supermärkte oder Drogerien. Die Kontakte sollen weiter eingeschränkt werden – aber welche Regeln gelten eigentlich zu Weihnachten?

Das gilt zu Weihnachten

Die bisherigen Regeln sahen vor: Über die Feiertage darf man sich mit bis zu 10 Personen treffen! Doch diese Maßnahmen wurden auf dem Corona-Gipfel aufgrund der hohen Infektionszahlen wieder gekippt. Der harte Lockdown fällt mitten in die Weihnachtsfeiertage aber auch Silvester. Doch mit wem darf man sich eigentlich über die Feiertage treffen? Über den eigenen Hausstand darf man vier weitere Personen einladen – aber: Nur aus dem engsten Familienkreis! Dazu zählen Verwandte in gerader Linie, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder auch Ehegatten. Wenn man Hausstände aus der Familie zu Weihnachten zu sich einlädt, sollte man davor in einer sogenannten „Schutzwoche“ die Kontakte auf ein Minimum reduzieren. „Nur unter engen Voraussetzungen möglich“ seien Gottesdienste möglich. Auf Reisen sollte weitgehend verzichtet werden.

Weihnachten in Corona-Zeiten

iStock / Olga Ihnatsyeva

Keine Ausnahmen zu Silvester

Zu Silvester gelten ebenfalls Knallhart-Regeln und sind teilweise noch viel strenger! Denn man darf sich nur mit 5 Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Pyrotechnik darf nicht verkauft werden – die Böllerei fällt in diesem Jahr also aus. Und: In einigen Bundesländern gelten auch Ausgangsbeschränkungen – diese werden auch zum Jahreswechsel nicht aufgehoben. Das heißt: Den Jahreswechsel müssen wir diesmal zu Hause verbringen. Schon gelesen? Knallhart-Lockdown kommt: Diese Regeln wurden beschlossen!

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