Social Media
Angela Merkel

News

Coronavirus: Was bedeutet eine Kontaktsperre?

imago images / Christian Thiel

Die Regierung will eine Verbreitung des Coronavirus eindämmen! Nun erlassen die Politiker härtere Regeln im Kampf gegen die Pandemie. Es gilt ab sofort eine Kontaktsperre, außerdem werden Restaurants, Frisöre und Tattoostudios im ganzen Land geschlossen. 

Ein generelles Ausgehverbot soll es nicht geben, aber dafür eine Kontaktsperre. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag in einem Statement bekanntgegeben. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind grundsätzlich verboten. In den kommenden zwei Wochen ist daher der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch „alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“

Frisöre und Tattoo-Studios werden dicht gemacht

Kinos, Theater oder auch Clubs wurden bereits vor einigen Tagen schon dicht gemacht. Bisher waren aber unter anderem Frisöre oder auch Tattoo-Studios nicht geöffnet – doch das soll sich nun ändern und sollen nun ebenfalls schließen. Und auch Restaurants und Cafés müssen bundesweit schließen.

Was ist bei einer Kontaktsperre erlaubt?

Du darfst natürlich weiterhin einkaufen im Supermarkt. Und auch der Gang zum Arzt oder zur Apotheke ist gestattet – das Gleiche trifft auf den Arbeitsweg zu. Und auch ein Spaziergang mit deinem Hund ist natürlich okay – du solltest dabei jedoch nicht deine Mädels-Clique mitschleppen, denn das ist für die kommenden zwei Wochen absolut Tabu.

Das komplette Statement von Angela Merkel

„Erstens: Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Zweitens: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter Erstens genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Drittens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Viertens: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Fünftens: Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Sechstens: Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Siebtens: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Achtens: In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Neuntens: Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.“

Connect
Newsletter Signup