Seit Samstag gilt sie – die Corona-Notbremse! Bundesweit gelten ab einer Inzidenz von über 100 nun bundeseinheitliche Regeln. Und auch eine strenge Ausgangssperre gehört zu den Maßnahmen. Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßt, muss mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Der Bundes-Lockdown hat es in sich! Das Einsperr-Gesetz gilt seit dem 23. April 2021 in Deutschland. Zu den Maßnahmen zählt auch eine strikte Ausgangssperre – diese gilt von 22 bis 5 Uhr. Immerhin: Bis Mitternacht darf man noch joggen oder mit dem Hund raus gehen. Die Wohnung darf man nur noch aus einem triftigen Grund verlassen – dazu zählen beispielsweise berufliche Tätigkeiten oder auch Notfälle. Ansonsten darf man sich nur noch in der Wohnung aufhalten – selbst S-Bahn oder Bus fahren wäre in der Zeit strengstens untersagt. Und selbst Auto fahren ist nicht mehr gestattet – auch dann, wenn man mit dem Wagen allein unterwegs ist und eigentlich niemanden infizieren könnte.
Touristische Reisen sind verboten
Und auch Flugzeuge dürfen in der Zeit eigentlich abheben. Touristische Reisen sind während der Ausgangssperre strengstens verboten. Auch dann, wenn beispielsweise der Flieger gegen 6 Uhr abheben würde – schließlich müssen Urlauber schon deutlich am Airport sein und das würde in die Ausgangssperre hereinfallen. Deshalb dürfen Touristen um solche Zeiten eigentlich keine Reisen mehr antreten.
Bis 25.000 Euro Strafe bei Verstoßen
Wer sich draußen aufhält, muss mit Kontrollen rechnen. „Die Polizei wird konsequent auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten – und da, wo es erforderlich ist, Verstöße schnell ahnden“, sagt Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Wer dann keinen triftigen Grund vorweisen kann, muss mit einem heftigen Bußgeld rechnen – und das hat es in sich! „Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro bestraft werden“, so der Politiker weiter. Heftig! Da sollte man sich wohl besser überlegen, ob man während der Ausgangssperre wirklich das Haus verlassen will… Schon gelesen? Corona-Notbremse: Das ändert sich in Supermärkten & Geschäften!
