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KUKKSI exklusiv: So reagiert RTLZWEI auf das Arbeitsagentur-Interview zu „Hartz und herzlich“

"Hartz und herzlich" und "Armes Deutschland"
RTLZWEI

In einem ausführlichen Statement hat sich die Agentur für Arbeit erstmals zu den RTLZWEI-Sozialreportagen „Hartz und herzlich“ sowie „Armes Deutschland“ zu Wort gemeldet. Nun reagiert auch der Sender auf das KUKKSI-Interview. 

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In „Hartz und herzlich“ sowie „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern?“ geht es um Protagonisten, welche am Existenzminimum leben und Bürgergeld beziehen. Vor allem in der Bürgergeld-Doku „Armes Deutschland“ geben Protagonisten offen zu, nicht arbeiten gehen zu wollen und sogar den Staat zu betrügen. Die Darsteller scheuen nicht zurück, ihre Maschen zu verraten, wie sie das Jobcenter umgehen oder illegalen Beschäftigungen nachgehen.

Die Arbeitsagentur stuft die RTLZWEI-Sozialreportagen als Scripted Reality ein – das bedeutet so viel, dass Alltagsszenen von Laiendarstellern oder Schauspielern nach einem Drehbuch inszeniert werden. „Bei den von Ihnen zitierten TV-Formaten kann es sich auch um das Genre Scripted Reality handeln. Daher hängt es im Einzelfall davon ab, wie JC in diesen Fällen nachweisbare Pflichtverstöße ahnden“, sagt die Agentur für Arbeit im exklusiven Interview mit KUKKSI.

RTLZWEI: „Die gezeigten Szenen und Schicksale sind real“

Dass es sich bei „Hartz und herzlich“ und „Armes Deutschland“ aus dem Genre Scripted Reality handelt, weist RTLZWEI zurück. „Bei ‚Armes Deutschland‘ und ‚Hartz und herzlich‘ handelt es sich um Sozialreportagen. Die gezeigten Szenen und Schicksale sind real“, erklärt ein Sendersprecher auf KUKKSI-Nachfrage.

Pressesprecherin Vanessa Thalhammer von der Agentur für Arbeit hat zudem verraten, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Jobcenter die Formate nicht verfolgen: „Die weiteren Gespräche mit den Kollegen in JC haben ein ähnliches Stimmungsbild ergeben, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden in den Jobcentern sich diese Sendungen nicht ansieht.“

Sollten jedoch Verstöße der Behörde bekanntwerden, geht diese dem nach: „Eine Berichtspflicht seitens der JC an die Zentrale gibt es bei den von Ihnen genannten Fällen nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die JC – wenn ihnen selbst oder durch Dritte solche Sachverhalte bekannt werden – nachgehen und nachweisbare Pflichtverstöße mit Leistungsminderungen sodann geahndet werden.“

Das komplette Interview mit der Arbeitsagentur gibt es hier

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