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Streit um Wahlwerbung: AfD muss Schadenersatz an Schlagersänger Heino zahlen

Heino
IMAGO / osnapix

Das hat für die AfD ein teures Nachspiel! Schlagerlegende Heino wollte nicht für politische Werbung eingespannt werden und ging deshalb juristisch gegen die Partei vor. Nun ist der Streit beendet – und der Sänger bekommt eine Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro.

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Mit seinen Hits begeistert Heino (87) seit Jahrzehnten die Schlagerfans. Doch zuletzt sorgte der Musiker nicht mit seiner Musik, sondern mit einem Streit vor Gericht für Schlagzeilen. Der Grund: Ein AfD-Politiker hatte den Namen des Sängers für seinen Wahlkampf benutzt. Heino war darüber alles andere als erfreut und wehrte sich dagegen.

Inzwischen haben sich beide Seiten auf eine finanzielle Regelung verständigt. Wie die „Bild“-Zeitung und der RBB berichten, muss der AfD-Kreisverband Uckermark dem Schlagerstar 7.500 Euro zahlen. Ursprünglich hatte der Musiker sogar 30.000 Euro verlangt.

AfD-Politiker warb mit Heinos Namen um Stimmen

Begonnen hatte die Auseinandersetzung vor der Landratswahl in der brandenburgischen Uckermark im April 2026. Der AfD-Kandidat Felix Teichner wollte offenbar mit einem prominenten Namen auf sich aufmerksam machen.

Auf Social Media veröffentlichte er die Behauptung: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Damit nicht genug: Mit den Worten „Blau blüht die Uckermark“ spielte der Politiker zusätzlich auf den bekannten Heino-Hit „Blau blüht der Enzian“ an. Die Farbe Blau steht zugleich für die AfD.

Doch eine Unterstützung für den Politiker hatte es von Heino nicht gegeben. Sein Manager Helmut Werner stellte damals unmissverständlich klar, dass der Sänger die AfD „definitiv nicht gewählt“ hätte.

Heinos Team befürchtete, dass durch die Aktion ein falscher Eindruck über die politische Haltung des Musikers entstehen könnte. Deshalb schaltete der Sänger einen Anwalt ein.

Heinos Manager: „Damit ist die Sache für uns erledigt“

Zunächst beschäftigte sich das Landgericht Neuruppin mit dem Fall. Der AfD-Kreisverband musste sich verpflichten, die betreffende Werbung künftig nicht mehr zu verwenden. Heino wollte es dabei allerdings nicht belassen und verlangte zusätzlich Geld für den entstandenen immateriellen Schaden.

Weil der 87-Jährige in Österreich lebt, landete die Angelegenheit schließlich vor dem Landesgericht Innsbruck. Dort kam es zu einer Einigung, bei der sich beide Seiten auf die Zahlung von 7.500 Euro verständigten.

Auch Felix Teichner hat sich inzwischen bei dem Sänger entschuldigt. Heinos Manager Helmut Werner zeigte sich mit dem Ausgang zufrieden. „Damit ist die Sache für uns erledigt“, erklärte er gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“.

Für den Schlagerstar ist damit nach monatelangem juristischem Ärger ein Schlussstrich gezogen. Und die AfD muss für die unerlaubte Verwendung seines Namens nun tief in die Tasche greifen.

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