Eine Woche nach den schweren Anschuldigungen von Collien Fernandes hat sich nun erstmals die Gegenseite in einem ausführlichen Statement zu Wort gemeldet. Der Anwalt des Schauspielers lässt verlauten: Der Schauspieler habe niemals Deepfake-Videos gemacht. Collien Fernandes reagierte entsetzt auf das Statement.
Die Anwälte von Christian Ulmen (50) haben eine presserechtliche Erklärung veröffentlicht. Darin gehen die Juristen weiterhin gegen die ursprüngliche Darstellung von Collien Fernandes (44) vor. Die Kanzlei Schertz Bergmann widerspricht den zentralen Punkten und die Vorwürfe von Collien Fernandes werden zurückgewiesen.
Das komplette Statement von Schertz Bergmann im Wortlaut
„Der SPIEGEL berichtet über einen Streit unseres Mandanten mit Frau Fernandes und darüber, dass unser Mandant in diesem Zusammenhang von den spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei. Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist – was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet – festzustellen, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war. Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht.
Der SPIEGEL berichtet weiterhin von einem Termin im März 2026 vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca, zu dem unser Mandant nicht erschienen sei. Hierzu ist – was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet – festzuhalten, dass unser Mandant zu diesem Termin nie geladen worden war. Zudem hatte das Gericht nachweislich darauf hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten insofern ausgesetzt seien.
Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt. Frau Fernandes hat insofern die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt. Auch sämtliche Ermittlungshandlungen sind damit ausgesetzt.
Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind damit nachweislich unvollständig und falsch. Die Berichterstattung ist daher nunmehr Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir bitten daher unbedingt, die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten künftig zu beachten und von einseitigen Darstellungen abzusehen.
Unabhängig von diesem Fall begrüßen wir als im Presse- und Persönlichkeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte die beabsichtigte Schließung von Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie ausdrücklich. Schon seit Langem fordern wir insofern öffentlich und in wissenschaftlichen Fachpublikationen, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und auch eine effektivere Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche durch klare gesetzliche Regelungen zu ermöglichen. An dieser Forderung halten wir uneingeschränkt fest.“
Collien Fernandes reagiert entsetzt auf das Statement
Collien Fernandes hat sich nach der Veröffentlichung des Statements umgehend bei Instagram zu Wort gemeldet. „Oh mein Gott! Ich glaube es nicht! Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe. Und nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert. Wahnsinn!!“, schreibt sie. Bisher ist unklar, wie das Verfahren weitergeht. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
HINWEIS DER REDAKTION | KUKKSI hatte sich zuerst gegen eine Berichterstattung entschieden. Denn die Vorwürfe gegen Christian Ulmen sind eine sogenannte „Verdachtsberichterstattung“. Dabei gelten strenge Regeln und die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten müssen berücksichtigt werden. Eine Vorverurteilung ist unzulässig. Behauptungen dürfen nicht allein auf einer einzigen Quelle beruhen. Erst mit dem ausführlichen Statement der Kanzlei Schertz Bergmann haben wir darüber berichtet.

















































