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Silvester 2023: Das ist zum Jahreswechsel erlaubt & verboten!

iStock / Marcus Millo

Feuerwerk ist an Silvester für die meisten Menschen eine feste Tradition. Aber nicht überall ist das Böllern gestattet. Aber was ist eigentlich erlaubt und verboten?

Es waren dramatische Szenen, welche sich im vergangenen Jahr in Berlin abgespielt haben: Böller wurden auf Polizisten geschossen, Rettungskräfte wurden an Einsätzen gehindert und Feuerwehrleute wurden mit Raketen beschossen. Die gewaltsamen Ausschreitungen in Berlin-Neukölln sollen sich in diesem Jahr nicht wiederholen. Deshalb wurden Böllerverbotszonen in Berlin eingerichtet.

Das sind die wichtigsten Regeln zum Jahreswechsel in Berlin

  • Der Feuerwerksverkauf startet laut der Berliner Morgenpost in der Hauptstadt am 29. Dezember 2023.
  • Böller und Raketen dürfen nur in der Zeit zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 6 Uhr, gezündet werden.
  • In Berlin gelten Böllerverbotszonen – dazu zählen beispielsweise der Alexanderplatz, der Schöneberger Steinmetzkiez und Teile in Neukölln (unter anderem der nördliche Abschnitt der Sonnenallee).
  • Grundsätzlich ist kein privates Feuerwerk auf der Silvesterparty am Brandenburger Tor gestattet.

Das gilt in anderen großen Städten

  • Hamburg: Hier gilt ein Böllerverbot und um Binnenalster und Rathausmarkt.
  • Köln: In der kompletten Innenstadt gilt ein Böllerverbot. Im Umfeld des Kölner Doms sind neben Böllern auch Wunderkerzen, Raketen oder anderes Feuerwerk komplett verboten.
  • München: In der bayerischen Landeshauptstadt darf kein Feuerwerk auf dem Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie dem Viktualienmarkt gezündet werden. Innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings gilt ebenfalls ein Böllerverbot.

Was muss man beim Kauf von Feuerwerk beachten?

Nur geprüftes Feuerwerk darf gekauft werden. Dieses kann man im Inland und europäischen Ausland an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle erkennen. Geprüftes Feuerwerk muss immer diese beiden Kennzeichen aufweisen, schreibt das Bundesinnenministerium des Inneren für Heimat (BMI) auf seiner Website. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, früher „Feuerwerksspielzeug“) dürfen von Personen ab vollendetem 12. Lebensjahr benutzt werden. Silvesterfeuerwerk gehört zu der Kategorie F2 und dürfen nur von Personen gekauft und gezündet werden, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben. Grundsätzlich darf Feuerwerk ab dem 28. Dezember 2023 verkauft werden – in einigen Regionen erst ab dem  29. Dezember 2023.

Hier dürfen keine Böller gezündet werden

Unabhängig von den Böllerverbotszonen, welche einige Städte erlassen – in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern sowie Bereichen mit großen Menschenansammlungen dürfen grundsätzlich keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Diese saftigen Strafen drohen bei Verstößen

Verstößt man gegen die Regeln und zündet beispielsweise Feuerwerk in Böllerverbotszonen, kann das richtig teuer werden. Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, teilt das BMI mit. Wenn man Feuerwerk verwendet, welches verboten ist und nicht die genannten Kennzeichen aufweist, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn andere Personen gefährdet werden, kann die Freiheitsstrafe bei sogar bis zu fünf Jahren liegen.

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