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Knallhart-Lockdown startet: Diese Regeln gelten ab jetzt!

iStock / miniloc

Beim letzten Corona-Gipfel haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs über neue Maßnahmen entschieden. So soll die Corona-Pandemie weiter eingedämmt werden. KUKKSI erklärt, welche Regeln ab dem 11. Januar 2021 gelten. 

Der Lockdown sollte urpsünglich bis zum 10. Januar 2021 gehen – da die Neuinfektionen jedoch nicht zurückgegangen sind, wurde der harte Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Der Einzelhandel, die Gastronomie oder Freizeiteinrichtungen bleiben weiter geschlossen – nur lebensnotwendige Geschäfte wie Supermärkte oder Apotheken dürfen weiter geöffnet bleiben. Und auch sonst gelten viele Regeln – diese fasst KUKKSI hier zusammen.

Diese Regeln gelten bis Ende Januar

Kontaktbeschränkungen

Bisher war es so, dass man sich mit insgesamt 5 Personen aus zwei Haushalten treffen durfte. Diese Maßnahme wurde beschärft: Treffen sind nur noch mit EINER weiteren Person aus einem weiteren Hausstand treffen. Das bedeutet: Deine BFF darfst du schon noch treffen – Freunde aus weiteren Haushalten wären tabu. Mit deiner Clique dürftest du dich daher nicht treffen.

Betriebskantinen sind geschlossen

Kantinen werden untersagt! Speisen und Getränke kann man jedoch mitnehmen. Der Verzehr vor Ort ist jedoch untersagt.

Home Office soll möglich sein

Fast alle sollen zu Hause bleiben – auch die, welche arbeiten. Daher werden Arbeitgeber gebeten, ihren Mitarbeitern großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen. Denn das Motto lautet: Stay Home!

Bewegungsradius kommt

Liegt die 7-Tages-Inzidenz bei über 200, wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt! Du darfst dich dann nur noch 15 Kilometer von deinem Wohnort bewegen, wenn kein trifftiger Grund vorliegt – zu solchen wichtigen Gründen zählen beispielsweise ein Arzttermin oder Arbeit. Es gelkt der Wohnort und nicht die Straße, in der du wohnst! Wenn du also in Berlin wohnst, darfst du dich dort frei bewegen, wenn der Bewegungsradius in der Hauptstadt gelten sollte.

In Alten- und Pflegeheimen gelten besondere Maßnahmen

Schutzmaßnahmen sind in Alten- und Pflegeheimen notwendig. Schnelltests sollen mehrmals in der Woche durchgeführt werden.

Rückkehr aus Risikogebieten

Bei Rückkehrern aus Risikogebieten gilt weiter eine Quarantänepflicht, welche insgesamt 10 Tage gilt. Zusätzlich soll nun eine Testpflicht bei der Einreise eingeführt werden.

Schulen und Kitas

Für die Abschlussklassen gelten zwar Ausnahmeregeln, aber sonst gilt: Die Schule bleibt geschlossen! Und auch Kitas bleiben weiterhin dicht. Weil Schulen oder Kitas zu haben, können Eltern 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil in Anspruch nehmen. Schon gelesen? Corona-Lockdown: Kommen noch härtere Regeln?

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