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Corona-Notbremse: Erstmals auch Supermärkte betroffen!

iStock / eldinhoid

Die Bundesregierung hat die Corona-Notbremse beschlossen. Die Menschen müssen sich in Deutschland auf deutlich schärfere Regeln einstellen. Erstmals in der Pandemie sind nun auch Supermärkte oder Drogerien von den Maßnahmen betroffen. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel will einheitliche Corona-Regeln in Deutschland – zumindest ab einer Inzidenz von 100. In Hotspots gelten dann deutlich schärfere Regeln – zum einen gibt es strengere Kontaktbeschränkungen, aber auch eine Ausgangssperre soll ab 21 Uhr gelten. Dann wären auch erstmals Supermärkte oder Drogerien betroffen.

Supermärkte müssen eher schließen

Ganz klar vorweg: Supermärkte und Drogerien bleiben weiter geöffnet – auch dann, wenn die Corona-Notbremse in Deutschland gilt. Aber die Ausgangssperre hat zumindest Auswirkungen auf die Öffnungszeiten der Supermärkte. Denn ab 21 Uhr darf niemand mehr bei einer Ausgangssperre seine Wohnung verlassen – nur aus einem triftigen Grund wie berufliche Wege oder Notfälle darf man sich dann in der Öffentlichkeit aufhalten. Einkaufen zählt jedoch nicht dazu. Das bedeutet: Supermärkte und Drogerien dürften dann höchstens nur noch bis 21 Uhr öffnen und nicht mehr bis 22 oder 23 Uhr, wie es sonst in vielen Städten in Deutschland normalerweise der Fall ist. Besonders die REWE-Märkte haben im Normalfall meist bis kurz vor Mitternacht geöffnet – das wäre dann nicht mehr erlaubt. Und auch Gastronomen müssen sich daran halten. Denn eine Abholung von Speisen wäre nach 21 Uhr nicht mehr erlaubt.

Diese Geschäfte dürfen offen bleiben

Der Einzelhandel kritisiert die Regeln sehr scharf. „Es ist nicht zu verstehen, warum sich das Bundeskabinett entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse für Verschärfungen zulasten des Einzelhandels im Infektionsschutzgesetz entschieden hat“, erklärte Stefan Genth Handelsverbandes Deutschland (HDE) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Beim Einkaufen gelten auch weiterhin strenge Hygiene-Maßnahmen – der Abstand und der Mund-Nasen-Schutz sind weiterhin Pflicht. In einigen Supermärkten besteht außerdem die Einkaufskorb-Pflicht. Neben Supermärkte und Drogerien dürfen auch weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet haben – darunter zählen Tankstellen, Buchhandlungen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Optiker oder Getränkemärkte. Doch für alle gilt: Bei einer Ausgangssperre ist spätestens 21 Uhr Schluss. Schon gelesen? Corona: Diese Regeln gelten bei einer Ausgangssperre!

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