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Corona: Gericht kippt Schließung von Fitnessstudios!

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Seit dem 2. November gilt der Lockdown light in Deutschland. Demnach mussten nicht nur Restaurants schließen, sondern auch alle Freizeiteinrichtungen – dazu zählen unter anderem auch Fitnesstudios. Doch die Regel wurde nun von einem Gericht in Bayern gekippt! 

Die vollständige Schließung von Fitnesstudios im Corona-Lockdown wurde von dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. Die Richter argumentierten ihre Entscheidung damit, dass dies gegen das Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Das Betriebsverbot für Fitnessstudios wurde damit in dem Bundesland außer Kraft gesetzt – demnach dürfen diese nun wieder öffnen. Rechtsmittel gegen den Beschluss können nicht eingelegt werden.

Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen

Sporthallen und -plätze dürfen zu zweit und mit Menschen aus dem eigenen Haushalt genutzt werden – in Fitnessstudios war Individualsport nicht erlaubt. Die Betreiber fühlten sich deshalb vernachlässigt und haben geklagt – und das mit Erfolg. Das betrifft aber bisher nur Bayern. Auch im Saarland gab es mehrere Eilanträge gegen die Regelung – diese wurden vom Oberverwaltungsgericht jedoch abgeschmettert.

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Lockdown gilt seit dem 2. November 2020

Seit dem 2. November sind aufgrund des Teil-Lockdowns neben gastronomoischen Betrieben auch sämtliche Freizeiteinrichtigungen geschlossen – dazu zählen unter anderem Freizeitparks, Opern, Theater oder Museen. Doch auch Kosmetik- oder Tattoostudios mussten geschlossen werden. Dazu zählten auch Fitnessstudios. Der Einzelhandel, sowie Schulen und Kitas bleiben hingegen geöffnet. Die Regewlung gilt zunächst bis zum 30. November 2020 – ob der Lockdown verlängert wird, bleibt abzuwarten. Die Infektionszahlen sind bisher noch nicht gesunken – zuletzt lagen diese laut dem Robert-Koch-Institut bei um die 22.000 täglich. In den kommenden Tagen wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs wieder beraten. Schon gelesen? Corona: Erstes Land verbietet Weihnachten!

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