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Kommt die Notbremse? Diese Regeln könnten bald gelten!

iStock / Lindrik

Die Infektionszahlen sind in Deutschland zuletzt gestiegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel will deshalb die Bundes-Notbremse einführen. Das bedeutet: In ganz Deutschland sollen bald einheitliche Regeln gelten. Doch welche Regeln kommen da auf uns zu?

Ab einer Inzidenz von über 100 soll es einheitliche Regeln in Deutschland geben – beinahe alle Landeskreise haben den Wert mittlerweile erreicht. Deshalb soll die Notbremse beschlossen werden – der Bundestag wird am Mittwoch darüber abstimmen und am Donnerstag soll der Bundestag zustimmen. Danach könnten die Regeln sehr schnell in Kraft treten – und diese sind umfangreich. Denn neben einer Ausgangssperre sollen auch Schulen sowie Kitas geschlossen werden. Zudem gelten für den Einzelhandel strenge Bedingungen und auch die Kontaktbeschränkungen werden verschärft.

Diese Regeln könnten kommen

Kontaktbeschränkungen

Ab einer Inzidenz von mehr als 100 sollen die privaten Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Ehe- und Lebenspartner sollen sich aber noch treffen dürfen.

Ausgangssperre

Der wohl kritischste Punkt ist die Ausgangssperre. Diese soll nun doch nicht ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 bis 5 Uhr gelten. Zudem soll es erlaubt sein, bis Mitternacht allein zu joggen oder mit dem Hund das Haus zu verlassen. Ansonsten darf man die Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen – dazu zählt beispielsweise der Weg zur Arbeit, die Versorgung von Tieren oder auch Notfälle.

Schulen und Kitas

Ab einer Inzidenz von 165 sollen Schulen und Kitas schließen. Der Präsenzunterricht wird dann verboten und darf nicht mehr stattfinden. Für Abschlussklassen und Förderschulen sollen aber einige Ausnahmen gelten.

Einzelhandel

Ab einer Inzidenz von 100 kann man Geschäfte nur noch mit einem negativen Corona-Test besuchen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 150 muss der Einzelhandel wohl komplett schließen. Weiterhin jederzeit geöffnet sind Geschäfte des täglichen Bedarfs – dazu zählen Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Schon gelesen? Corona: Diese Regeln gelten bei einer Ausgangssperre!

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