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    Corona-Notbremse: Neue Details zur Ausgangssperre!

    Hamburg
    iStock / chris-mueller

    In Deutschland soll die Notbremse kommen! Ab einer Inzidenz von 100 gelten dann bundeseinheitliche Regeln. Zu den Maßnahmen gehört auch eine Ausgangssperre. Diese stand zuletzt heftig in Kritik. Nun könnte diese doch etwas gelockert werden.

    Die Infektionszahlen in Deutschland steigen rasant. Um die Pandemie in den Griff zu kommen, will Bundeskanzlerin Angela Merkel einheitliche Regeln. Neben Kontaktbeschränkungen, der Schließung von Geschäften und Schulen soll auch eine Ausgangssperre kommen. Doch diese wird möglicherweise doch nicht so streng.

    Gilt die Ausgangssperre erst ab 22 Uhr?

    Ursprünglich war ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr geplant. In dem Zeitraum dürfte man nur aus triftigen Gründen das Haus verlassen – dazu zählen beispielsweise berufliche Tätigkeiten oder Notfälle. Diese könnte nach der heftigen Kritik vor allem aus der Opposition aber nun etwas gelockert werden. Denn wie WELT berichtet, soll diese nun erst ab 22 Uhr gelten. Zudem soll es erlaubt sein, dass Einzelpersonen bis 24 Uhr allein das Haus zum joggen verlassen dürfen oder auch mit dem Hund spazieren können.

    Zwar könnte es bei der Ausgangssperre einige Lockerungen geben – gleichzeitig kommt es aber laut dem Beschluss an anderen Stellen zu Verschärfungen. Demnach sollen die Schulen eher geschlossen werden, Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen und geimpfte Personen sollen wie Negativ-Getestete behandelt werden. Die  Regeln sollen zunächst bis zum 30. Juni 2021 gelten.

    Bis die Notbremse jedoch eingeführt werden kann, muss erst der Bundestag noch darüber abstimmen und anschließend der Bundestag zustimmen. Kritik kam vor allem von der Opposition – die FDP wollte sogar eine Klage gegen die Ausgangssperre einreichen und auch die AfD sowie die LINKE kritisieren die geplanten der Bundesregierung. Die Maßnahmen der Bundesländer sind derzeit sehr unterschiedlich – das dürfte sich spätestens dann ändern, wenn die bundeseinheitliche Notbremse eingeführt wird. Während Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise einen Knallhart-Lockdown beschlossen hat, öffnete die Außengastronomie in Schleswig-Holstein und auch Tourismus ist dort wieder möglich. Schon gelesen? Corona: Diese Regeln gelten bei einer Ausgangssperre!

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