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Corona-Notbremse: Das ändert sich in Supermärkten & Geschäften!

iStock / eldinhoid

Seit Samstag gilt die Bundes-Notbremse in Deutschland! Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen oder Homeoffice – die Bundesregierung führte Knallhart-Regeln ein, um die Pandemie einzudämmen. Und auch erstmals Supermärkte sind von den Maßnahmen betroffen.

Die Notbremse gilt an einen Inzidenzwert von 100 – das trifft beinahe auf alle Landkreise und Regionen in der Republik zu. Denn die Infektionszahlen sind zuletzt deutlich angestiegen. Deshalb wurde das Infektionsschutzgesetz geändert – so gelten nun bundesweit die gleichen Corona-Regeln! Und die haben es in sich. Denn neben strengeren Kontaktbeschränkungen gilt auch eine Ausgangssperre und neue Regeln für den Einzelhandel.

Diese Geschäfte dürfen auch während Notbremse öffnen

Geschäfte für den täglichen Bedarfs dürfen natürlich auch weiterhin öffnen – dazu zählen Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Tierbedarfsgeschäfte, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Gartenmärkte oder auch Buchhandlungen. Und natürlich haben auch Banken oder die Post geöffnet.

Supermärkte erstmals betroffen

Zwar haben die Supermärkte weiterhin geöffnet – aber auch diese sind erstmals von der Corona-Notbremse getroffen. Denn in Deutschland gilt eine bundesweite Ausgangssperre – das bedeutet: Ab 22 Uhr dürfen auch keine Supermärkte mehr öffnen. Denn man darf das Haus dann nur noch aus einem triftigen Grund verlassen – Einkaufen gehört definitiv nicht dazu.

Shopping nur noch mit negativem Corona-Test

Click&Meet ist bis zu einem Inzidenzwert von 150 erlaubt. Aber: Generell darf man dann nur Geschäfte mit einem negativem Corona-Ergebnis betreten! Diese darf nicht älter als 24 Stunden sein. Click&Collect ist ebenfalls erlaubt – also das Abholen von vorbestellter Ware im Geschäft. Es ist also je nach Inzidenzwert nur Terminshopping oder das Abholen von Ware erlaubt – Geschäfte dürfen erst ab einer Inzidenz von unter 100 öffnen und das trifft auf die wenigsten Regionen zu.

Darf man noch zum Friseur?

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausnahmen sind jedoch medizinische oder therapeutische Dienstleistungen. Friseure oder auch Fußpfleger dürfen ebenfalls öffnen – aber auch hier gelten strenge Hygiene-Regeln! Es wird nicht nur ein negativer Corona-Test benötigt, sondern das Betreten des Salons ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.

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