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Corona-Lockdown: Wie viele Personen sind zu Weihnachten erlaubt?

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Die Festtage stehen vor der Tür. Doch Weihnachten wird aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr ganz anders. Doch wie viele Personen dürfen sich an Heiligabend eigentlich treffen? KUKKSI gibt einen Überblick und erklärt, welche Regeln gelten. 

Die Bundesregierung und die Länder mussten beim letzten Corona-Gipfel hart durchgreifen. Der „Lockdown light“ hat kaum etwas gebracht – die Infektionszahlen waren weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Und immer mehr Menschen sterben an oder mit Covid-19. Um die Pandemie weiter einzudämmen, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs auf einen harten Lockdown geeinigt.

Demnach bleibt nicht nur die Gastronomie geschlossen, sondern auch der Einzelhandel wurde dicht gemacht. Doch auch die privaten Kontakte sollen auf das Minimum eingeschränkt werden. Demnach dürfen sich nur noch maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen. Doch welche Regeln gelten eigentlich zu Weihnachten?

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Diese Regeln gelten zu Weihnachten

Im November hat die Bundesregierung entschieden, dass sich zu Weihnachten bis zu 10 Menschen treffen dürfen – diese Regel wurde jedoch gekippt. Demnach dürfen sich auch an den Feiertagen höchstens nur 5 Personen treffen – jedoch aber aus mehreren Haushalten. Das bedeutet: Ein Haushalt kann vier weitere Menschen zu sich einladen, welche aus unterschiedlichen Haushalten stammen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Treffen sind daher nur engen Verwandten gestattet – dazu zählen beispielsweise Großeltern, Eltern oder Kinder. Aber auch Ehegatten oder Lebenspartner sind erlaubt.

Schutzwoche vor den Feiertagen

Bundeskanzlerin Angela Merkel bat die Menschen, vor den Feiertagen eine sogenannte „Schutzwoche“ einzulegen und die Kontakte zu reduzieren, soweit es nur geht. Es gibt aber auch eine Hintertür: Sollten die Infektionszahlen in einigen Regionen besonders hoch sein, können die Bundesländer nochmal strengere Regeln erlassen. Zudem wird empfohlen, auf unnötige Reisen im In- und Ausland zu verzichten – müsste man für den Familienbesuch beispielsweise durch Deutschland reisen, setzt man sich einer höheren Infektionsgefahr aus.

Strenge Regeln auch an Silvester

Die Sonderregeln gelten nur vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 – zum Jahreswechsel sind dann höchstens nur 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Zum Jahreswechsel gilt außerdem ein bundesweites An- und Versammlungsverbot und es darf kein Feuerwerk verkauft werden. In diesem Jahr fällt die Böllerei daher aus. In Bayern gilt ab 21 Uhr eine Ausgangssperre – auch zu Silvester. Schon gelesen? Knallhart-Lockdown: Diese Regeln gelten ab jetzt!

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