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Ausgangssperre: Das ist erlaubt und verboten!

iStock / miniloc

Die Corona-Notbremse wurde eingeführt und nun gilt für fast alle eine Ausgangssperre in Deutschland. Doch was ist abends dann eigentlich? Und was ist komplett verboten? KUKKSI erklärt, was man noch machen darf.

Bei einer Inzidenz von über 100 gilt eine Ausgangssperre in Deutschland. Diesen Wert haben beinahe alle Landkreise erreicht – daher gelten die Ausgangsbeschränkungen beinahe überall. Die Ausgangssperre wurde am Mittwoch im Bundestag beschlossen, danach stimmte der Bundesrat zu und seit diesem Samstag ist diese in Kraft – es ging also alles ganz schnell. Doch was darf man eigentlich und was ist verboten?

Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr

Ab 22 Uhr darf niemand mehr seine Wohnung verlassen. Nur aus triftigen Grund darf man noch raus – das sind beispielsweise berufliche Tätigkeiten oder Notfälle. Es gibt aber eine Ausnahme: Zwischen 22 und 0 Uhr darf man allein noch joggen oder mit dem Hund raus.

Kommt der Lieferdienst noch?

Auf einige Dinge musst du nicht verzichten – der Lieferdienst kommt auch trotz Ausgangssperre zu dir. Und auch der Gang zur Mülltonne ist natürlich erlaubt. Hingegen nicht gestattet ist beispielsweise der Gang zum Späti um die Ecke – aber dieser hat während der Ausgangssperre sowieso geschlossen.

Das ist nicht erlaubt

Ganz kurz erklärt: Generell ist eigentlich alles das verboten, was du hättest tagsüber machen können. Freunde oder Bekannt treffen ist absolut verboten und auch Besuch selbst empfangen ist nicht mehr erlaubt. Zwar kannst du davor noch deine BFF treffen – aber du musst rechtzeitig 22 Uhr zu Hause sein. Es wird strenge Kontrollen geben – solltest du für deinen Aufenthalt in der Öffentlichkeit keinen triftigen Grund nachweisen können, musst du mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Das sollten Reisende wissen

Urlauber sollten darauf achten, wann genau sie unterwegs sind. Denn Reisen während der Ausgangssperre sind verboten – selbst die S-Bahn, Zug oder Flugzeug darf man dann nicht mehr benutzen. Das bedeutet auch: Geht dein Flieger beispielsweise 6 Uhr in Richtung Mallorca, dürftest du diesen theoretisch nicht antreten. Zwar fällt dieser selbst nicht in die Ausgangssperre – aber du musst ja eher am Airport sein und auch der Weg dahin kommt noch dazu. Und das würde definitiv vor 5 Uhr der Fall sein und wäre deshalb nicht erlaubt. Nur berufliche Reisen sind noch gestattet. Schon gelesen? Corona-Notbremse: Supermärkte müssen eher schließen!

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